Die Kapazität des österreichischen Bundesheeres ist für jeden Militärexperten der umliegenden Staaten aus drei Eigenschaften abzuleiten:

  1. Budget von 0,75 % des BIP, davon 75 % Pesonalkosten.
  2. Beamtendienstrecht
  3. Bindung an föderale Staatsstruktur.
Somit kann das österreichische Bundesheer der letzten Jahrzehnte auch beschrieben werden als „sozialpolitisches Langzeitprojekt mit Kostümzwang und Regionalförderung“, und das ist gut so, denn man kann ein Heer nicht friedlicher in die Bevölkerung integrieren als es Österreich nach dem zweiten Weltkrieg gemacht hat.
Nun gilt es aber, innerhalb der europäischen Entwicklung eine Neuorientierung vorzunehmen, und dabei sind die bisherigen Strukturen eines „Beamtenheeres“ eher hinderlich.

Die Zentrumpartei Austria beobachtet mit Bedauern, wie die jungen, sehr gut ausgebildeten und motivierten Offiziere und Unteroffiziere nach wenigen Jahren erkennen müssen, dass ihnen in ihrem Berufsalltag bereits auf den unteren Ebenen ein Spagat zwischen Lösung von Sachproblemen und Rücksichtnahme auf die politische Durchdringung des Heeres durch die Personalvertretung abverlangt wird.

Wechselhafte politische Zielvorgaben und eine aufgeblähte Bürokratie tragen dazu bei, dass im Kader des österreichischen Bundesheeres eine Resignation Einzug gehalten hat, die auch die Wahrnehmung des Heeres in der Gesamtbevölkerung negativ beeinflusst.
Die Zentrumpartei Austria fordert die Entwicklung Europas zu einem Staatenbund als Konglomerat von „weitgehend“ selbstbestimmenden Einzelstaaten und nicht die Entwicklung zu einem europäischen Bundesstaat.

Daraus abgeleitet ergibt sich die Forderung nach einer eigenstaatlichen Verteidigung, die der demokratisch gewählten politischen Führung diese Staates unterstellt bleibt.

Die bereits vor einem Jahrzehnt eingegangenen Verpflichtungen im Petersberg-Abkommen stehen dazu nicht im Widerspruch, unter der Voraussetzung, dass eine klare organisatorische Trennlinie gezogen wird zwischen Truppen, die einem europäischen Kommando unterstellt werden sollen, und jenen Truppen, die einzig der Aufrechterhaltung der österreichischen Souveränität dienen.

Daraus wird die Anregung abgeleitet, dass eine klare organisatorische Trennlinie zwischen UNO- und Petersberg– Kontingenten einerseits und innerstaatlicher souveränitätsbezogener Verteidigung andererseits gezogen wird.

In dieser souveränitsbezogenen Verteidigungsstruktur soll das Milizsystem beibehalten werden, in Kombination mit einem ASVG- Berufsheer, in dem Abteilungs- Kommandanten ihre vorgegebenen Aufgaben mit Personalhoheit und Finanzhoheit erfüllen und die Bezahlung der Heeresangehörigen nach dem Wechsel ins ASVG im NP-Schema der Zentrumpartei erfolgt.

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Die Zentrumpartei steht für eine Quotenregelung beim Zugang von Studenten aus EU- Staaten an die österreichischen Universitäten, – aber 25 % erscheinen dafür als ein zu hoher Prozentsatz,

– denn für die innereuropäische Migration von Studenten, die grundsätzlich zu begrüßen ist, reicht eine Quote von 10 % völlig aus, und in diesen 10 % sollten den Deutschen auch nur jener Anteil zugeteilt werden, der ihrem Anteil an der EU- Gesamtbevölkerung entspricht.

Es kann nicht Sinn einer europäischen UNI- Politik sein, dass die Universitäten kleiner EU- Länder als Ventile für Zugangs beschränkungen in den großen EU- Ländern belastet werden.

Die Zentrumpartei tritt für eine, von staatlichen Reglementierungen möglichst befreite Wissenschaft ein. Lediglich ein grober Rahmen sollte vorgegeben werden, innerhalb dessen die Universitäten im internationalen Wettstreit sich aneinander messen könnten.

Einem vom Staat ernannten Rektor soll Personalhoheit und Finanzhoheit an einer Universität zuerkannt werden, die er nach eigenem Ermessen den untergeordneten Ebenen in seinem Bereich übertragen könnte.

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Bei der Diskussion um die Gesamtschule ist den Österreichern wieder einmal klar vor Augen geführt worden, dass eine demokratisch bestimmte Ressortchefin gegen die Interessen der GÖD wenig zu vermelden hat, dabei haben ihr offensichtlich auch ihre Lehrjahre im öffentlichen Bereich der Wiener Stadtverwaltung wenig genützt.

Wenn dem so ist, dann haben die Österreicher in ihr ein Paradebeispiel dafür, dass bei unseren Nationalratswahlen lediglich die zweite Machtebene in unserem Staat demokratisch bestimmt wird, – denn die eigentliche Macht liegt ungewählt bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit ihren Teilgewerkschaften, und so eben auch bei der Lehrergewerkschaft, die bereits mit einem kurzen Warnstreik im Oktober 2007 imstande war, die Ministerin katholisch zu machen, – aber ganz konvertiert scheint sie noch nicht zu sein.

ZPA- Grundsätze zur Schule auf Bezirksebene.

Entsprechend den Grundzügen der geforderten Verfassungs- und Verwaltungsreform geht die Zentrumpartei davon aus, dass ein demokratisch gewähltes Bezirksparlament in der Lage wäre, mit 2/3- Mehrheit die Leiter der öffentlichen Kindergärten und Volksschulen einzusetzen und auch wieder mit 2/3- Mehrheit aus ihrer Funktion zu entbinden.

Diese Direktoren sollten von den Bezirkskonventen selbst ausgesucht werden können, und sie sollten auch über Mittel zur baulichen Gestaltung der ihnen überantworteten Schulen verfügen können, die sich im Eigentum des Bezirkes befinden würde.

Dieser Grundgedanke beinhaltet auch eine Antwort auf die aktuelle Diskussion über die Grundschule, denn im Schulkonzept der Zentrumpartei könnte jeder Bezirk entscheiden, welche Schulformen in seinem Bereich für die Pflichtschüler zu entwickeln seien. Die vielen Schulversuche und Ausnahmeregelungen können ohnehin bereits als Schritt in diese Richtung gesehen werden.

Die Direktoren der Hauptschulen, Gymnasialunterstufen, Berufschulen, der polytechnischen Lehrgänge und der weiterbildenden Schulformen könnten vom staatlich eingesetzten Bildungsreferenten des Bezirkes eingesetzt und auch wieder von ihrer Funktion entbunden werden.

Dieser Bildungsreferent des Bezirkes müsste mit einem eigenen Budget über die baulichen Einrichtungen dieser Schulen disponieren können und sollte völlige Freiheit haben bei der Bestellung und Bezahlung der Direktoren in seinem Zuständigkeitsbereich, dessen Schulen sich im Eigentum des Bundes befinden würden.

In Erwägung zu ziehen wäre noch die Anregung, ob den Müttern der schulpflichtigen Kinder mit dem Kindergeld der Zentrumpartei nicht noch ein “ Schulscheck “ überantwortet wird, mit dem sie die Entwicklung jener Schulen fördern könnten, denen sie die schulische Bildung ihres Nachwuchses anvertrauen.

Eine völlige Wahlfreiheit der Pflichtschulen auch über Bezirksgrenzen hinaus erscheint der Zentrumpartei als selbstverständlich und wird nicht weiter kommentiert.

Dass die Lehrergewerkschaften im Konzept der Zentrumpartei nicht mehr vorgesehen sind, dies wird hier ebenfalls vorausgesetzt und nicht mehr erörtert.Die Zentrumpartei ist sich bewusst, dass sie mit der Formulierung dieser Forderungen die ungeschriebenen bildungspolitischen Gesetze in diesem Staat in Frage stellt und erlaubt sich zusätzlich die provozierende Behauptung, dass jede bildungspolitische Diskussion im Nationalrat angesichts dieser ungeschriebenen Gesetze lediglich eine lähmende Show und eine Zeitvergeudung darstellt.

Die Kinder dieses Staates, sofern vorhanden, entwickeln sich zunehmend zu “ Dickerchen „. Der kinderbedingte Einkommensstress der Eltern spielt dabei aus der Sicht der Zentrumpartei eine entscheidende Rolle. Hier muss Österreich in Prävention investieren und tut dies wohl am besten durch eine Abkopplung der finanziellen Sicherung des Nachwuchses vom Erwerbseinkommen der Eltern.

Eltern mit weniger Stress sind die beste Vorbeugung gegen das „Frustfuttern“ der Kinder.

Die Förderung sportlicher Aktivitäten wäre ein breites Betätigungsfeld für die Kommunalpolitiker auf Bezirksebene.

Zahlen in Mrd €
Personalausgaben
0,53
Sachausgaben
0,59
Summe Einnahmen
0,82
Summe Ausgaben
1,12
Saldo aus Steuern
0,30

Prozentuelle Anteile an den Ausgaben: Bundesministerium 3,8 %, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur 1,2 %, Justizbehörden in den Ländern 61 %, Justizanstalten 31 %, Bewährungshilfe 3 %.  Link zur Quelle

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Die Zentrumpartei fordert die Auflösung der Länder- und Gemeindeverwaltungen und die Aufwertung der Bezirke zu selbständigen Gebietskörperschaften mit demokratischen Wahlen zum Bezirkskonvent. Daraus ist abzuleiten, dass auch die Exekutive analog gegliedert wird mit einer Zentralstelle und aufgewerteten Bezirkspolizeikommanden.

Nach der Zusammenführung von Gendarmerie und Polizei müsste also der nächste Schritt erfolgen, das ist die Reduzierung des “ Back-stage- Bereiches “ im Innenressort und in den Landespolizeikommanden und eine Verlagerung von Ressourcen hin zu den Bezirken.

Wenn von den beinahe 30.000 Mitarbeitern des Innenressorts nur etwas mehr als 2/3 davon in Kontakt mit der Bevölkerung steht, dann scheinen noch einige Reserven im System vorhanden zu sein, die für die Sicherheit der Bevölkerung peripher eingesetzt werden könnten.
Die Zentrumpartei fordert für das Innenministerium die Einsetzung von Bezirkspolizei- Kommandanten, im folgenden „Exekutivreferenten“ genannt, mit Personalhoheit in ihrem Bezirk und zusätzlicher Entscheidungsfreiheit über die Infrastruktur soweit dies mit einem einheitlichen bundesweiten Erscheinungsbild der Exekutive vereinbar ist.

Diese “ Exekutiv- Referenten “ sollen sich die gut ausgebildeten Mitarbeiter für ihren Bereich selbst aussuchen können und sollen auch die Handlungsfreiheit erhalten, sich von einem Mitarbeiter durch Kündigung zu trennen.

Dass im Konzept der Zentrumpartei die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes nicht mehr vorgesehen sind, wird hier vorausgesetzt und nicht mehr erörtert.
Die Förderung alternativer Energieträger hat auch die Zentrumpartei in ihrem Programm, – diese Förderung muss aber ein wichtiges Kriterium zusätzlich erfüllen, das ist der möglichst geringe bürokratische Reibungsverlust, und dieser lässt sich am ehesten über die Mehrwertsteuer erreichen.

Die Förderung alternativer Energiegewinnung darf nicht mehr über die parteipolitisch gelenkten Förderungen der Länder erfolgen, denn hierbei versickern beachtliche Summen durch bürokratischen Reibungsverlust, – denn die bisherige Förderung von Umweltprojekten basiert auf folgendem Prinzip:

Einhebung von Steuern, Verteilung an die Länder, Auswahl von Projekten nach politischer Zugehörigkeit, langwierige bürokratische Entscheidungsabläufe und gleichzeitiges Ansteigen der Preise der am Projekt beteiligten Zulieferfirmen.
Den Umstieg auf alternative Energieträger haben aber mittlerweile alle Parteien auf ihre Fahnen geschrieben.

Die Zentrumpartei sieht keine Notwendigkeit mehr für die Existenz der “ Grünen „, deren Vertreter nach zwei Jahrzehnten harter politischer Arbeit allmählich ergraut sind, und nur etwas mehr als 7 % aller Wahlberechtigeten für sich gewinnen konnten, – wohl hauptsächlich deshalb, weil sie in gewichtigen Fragen als “ Beiwagerl der Sozialdemokraten “ durch die politische Landschaft kurven.

In ihrer ideologischen Geiselhaft und Verflechtung auf der roten Seite üben die Grünen keine Kritik an den teuren Bürokratie- Etagen der Länder und Gemeinden, sie ducken sich vor der Macht des Öffentlichen Dienstes, stellen die vielen Sozialversicherungen nicht in Frage und akzeptieren die Zwangsmitgliedschaft in allen Kammern, – wie sollte es auch anders sein, wenn sie personelle Leihgaben aus der Arbeiterkammer dankend annehmen.

Die Zentrumpartei geht einen anderen Weg, sie fordert die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Investitionen in verbesserte Nutzung thermischer Energie, wie Erdwärme, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, – und Reduzierung der Mehrwertsteuer für Investitionen in Fotovoltaik- Anlagen, Energiegewinnung aus Biomasse sowie für landschaftlich gut integrierte Wasserkleinkraftwerke und Windkraftwerke.

Fotovoltaik

Der Lavanttaler Fotovoltaik-Pionier baut seine neue Anlage auf den Dächern seiner Geflügelstallungen unter der Auflage, dass die Kelag ihm über 10 Jahre hinaus einen Abnahmetarif von 60 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Addiert man dazu noch die Netzkosten, dann ergibt sich bei Weglassen der Umsatzsteuer ein Tarif von etwa 70 Cent / kWh. Das heisst, die Fotovoltaik ist minsestens um den Faktor 4 von den derzeitigen Stromkosten entfernt. Auch wenn durch die neuen Dünnschichtzellen eine deutliche Effizienzsteigerung zu erwarten ist, so dürfte doch die Annahme zutreffend sein, dass innerhalb eines Jahrzehntes die Stromkosten aus Fotovoltaik nicht wesentlich unter dem Doppelten der heutigen Preise liegen werden, und das ist eher eine optimistische Sichtweise. Die Deutschen haben derzeit einen geförderten Einspeistarif von 33 Cent/kWh.

Ein Durchschnittshaushalt mit monatlichen 100 Euro Ausgaben für Strom müsste also derzeit das Dreifache und in einem Jahrzehnt unter optimistischer Sichtweise das Doppelte aufwenden, das erscheint auf den ersten Blick als nicht bewältigbar, und dennoch setzt sich die ZPA deutlich für einen massiven Ausbau dieser Technologie ein und fordert einen Steuerfreibetrag für die Errichtung von FV- Anlagen gemäß ihrem Grundsatz, dass das Nichteinheben von Steuern und Abgaben die bürokratieärmste und damit effizienteste Förderung dieser Technologie darstellt, die mit Null CO2- Emission nach Errichtung ein Wegweiser für die zukünftige Energiegewinnung werden muss.

Die Vorzüge des NPLA- Schemas sind noch nicht gänzlich ausgeschöpft, denn es ist noch durch die unbürokratischebezirksbezogene Reduzierung der Lostlast zum NPLRA- Konzept erweiterbar ( siehe auch Tabelle im Kapitel Arbeitszeit- Konto ).

Die bisherige Regionalförderung beruht auf dem Prinzip, dass Steuergelder nach beachtlichen, meist landespolitisch gelenkten Förderungsprogrammen in Richtung bestimmter Betriebe gelenkt werden. Das NPLRA- Konzept bietet eine Alternative dazu und unterstreicht den folgenden Grundsatz der regionalen Wirtschaftsförderung der Zentrumpartei:

„Förderung sollte ausschließlich durch unbürokratisches Nicht- Einheben von Steuern und Abgaben erfolgen und nicht durch ein Kreisenlassen von Steuergeldern mit bürokratischem Reibungsverlust, und auch nicht durch Zuweisung von Steuermitteln in Form von Krediten, die dann häufig nach Jahren mit dem Arbeitsplätze- Argument nicht zurückgezahlt werden .“

Das Konzept der ZPA hat allerdings den „gravierenden Nachteil“, dass es die Bittgänge der Gemeindepolitiker in den Bürokratie- Etagen der Landeshauptstädte nicht mehr erforderlich, und die beachtliche Zahl von Politikern und Beamten der zweiten Etage im Staat entbehrlich macht.

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Neben der offiziellen Arbeitslosigkeit gibt es in Österreich etwa 450.000 Erwerbsunfähigkeits- Pensionen und daneben noch 120.000 Früh- und Korridorpensionen, inclusive „Hackler“.

Die Zentrumpartei stellt der üblichen Kosmetik der Arbeitslosenzahlen eine grob schematische Überlegung entgegen. Darin wird ein Anteil der Invaliditätspensionisten zwischen 50 und 65 Jahren als umbenannte Arbeitslose betrachtet. Dieser Anteil wird mit Vorbehalten auf 150 000 Personen geschätzt, – eine eher zurückhaltende Einschätzung.

Damit gäbe es in Österreich neben den offiziell Arbeitslosen und Schulungsteilnehmern eine weitere beachtliche Anzahl von Menschen, die im Alter von 50 bis 65 Jahren noch arbeitswillig sind, aber am Arbeitsmarkt nicht mehr integriert werden können.

Sie werden zum Zwecke der Beschönigung der Arbeitslosenstatistik in die Invaliditäts- und Frühpension gedrängt, – und dies häufig nach einem Jahr Arbeitslosenunterstützung und ebenso häufig aus einem Angestelltenverhältnis im staatsnahen Bereich.

Offiziell Arbeitslose im Jahreschnitt 2019
300.000
Arbeitslose in Schulungen im Jahresschnitt 2019 ?
60.000
Arbeitslose in Invaliditätspension gedrängt
150.000
Früh- Hackler- und Korridorpensionen zwischen 50 und 65 Jahren
120.000
Arbeitslose an den Universitäten zwischengelagert
50.000
Arbeitslose Schulabgänger
10.000
Wiedereinsteigerinnen nach Kindererziehung ausserhalb von Schulungsprogrammen.
30.000
Bezieher von Pensionsvorschuss 20.000
Bezieher von Krankengeld vor Pensionsantritt 10.000
Unselbständig Beschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor
3.800 000
davon unselbständig Teilzeitbeschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor
1.100 000
Vollzeitbeschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor
2.700 000
Unselbständig Vollzeit- Erwerbstätige in der Privatwirtschaft.
2.400 000
AUVA- Versicherte nach Ausbildung
3.600 000
 
 
Anteil der unselbständig Vollzeit- Erwerbsfähigen bis 65, die in der Privatwirtschaft vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt bleiben. Die Invaliditätspensionisten sind darin nicht enthalten.
25 %

Die Zentrumpartei hält diese Größe von rund 25 % für die volkswirtschaftlich relevante Arbeitslosigkeit, die von den etablierten Parteien und auch von der OECD einer andauernden Kosmetik unterzogen wird. Die Zentrumpartei bietet in ihren Anregungen zum Arbeitsmarkt mit dem NPLRA- Schema ein Konzept für die nachhaltige Absenkung dieses Prozentsatzes.

Sind die Gewerkschaften der Privatwirtschaft in Geiselhaft des öffentlichen Sektors ?

Einerlei, ob die Bilder aus Athen, Wien, Paris, London, Rom oder Berlin kommen, an vorderster Front bei Protestkundgebungen der Gewerkschaften marschieren ihre bestens organisierten Teile aus dem öffentlichen Sektor.

Aber der Staat ist kein böser kapitalistischer Ausbeuter, im Gegenteil, er wurde über Jahrzehnte nach und nach zum Selbstbedienungsladen des Öffentlichen Sektors

Die Zentrumpartei stellt in diesem Kapitel einige grundsätzliche Überlegungen über die Struktur des ÖGB an, die in den Medienberichten in unserem Staat nicht zu finden sind.

Von Zeit zu Zeit veröffentlicht der ÖGB seine Mitgliederzahlen. Die folgende Tabelle fasst die üblicherweise durchmischte Auflistung der einzelnen Teilgewerkschaften in zwei Gruppen zusammen, einerseits den privatwirtschaftlichen und andererseits den staatlichen- staatsnahen Teil mit den Mitgliederzahlen aus dem Jahr 2018.

Öffentlicher Dienst
251 136  
PRO- GE Met / Tex / Nahrung / Chem
237 075
GPA- staatsnaher Bereich ?
80 633
 
GPA- Privatwirtschaft ?
200 000
VIDA – Eisenbahn, soziale Dienste
66 000
VIDA- Privatwirtschaft
67 678
Gemeindebedienstete plus Kunst / Medien / Sport Freie Berufe
146 065
 
Bau / Holz
117 865
Post / Fernmeldewesen
45 013
 
Staatlicher, – staatsnaher Bereich

592 847

 
Privatwirtschaft
618 618

Laut ÖGB- Präsident lag der Mitgliederstand zu Jahresanfang 2019 bei 1.211 465.

Das Interesse der Zentrumpartei liegt nicht so sehr in der Erfassung der genauen Mitgliederzahlen der einzelnen Teilgewerkschaften, sondern vielmehr in einem Vergleich der Zahlengrößen des staatlichen/staatsnahen Bereiches mit denen des privatwirtschaftlichen Bereiches, sofern sie sich voneinander abgrenzen lassen, was für die GPA und für die VIDA nur ansatzweise gelingen kann.

Diese Auflistung lässt aber unzweifelhaft zwei wesentliche Interessensgruppen innerhalb des ÖGB erkennen, den ohnehin geschützten staatlichen- und staatsnahen Bereich und den Bereich der Privatwirtschaft. Aus dieser Auflistung ist auch abzuleiten, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der Privatwirtschaft etwas über 20 % liegt, während im staatlichen und staatsnahen Bereich dieser Prozentsatz, wenn man die vielen ÖBB- Pensionisten abzieht, jenseits der 80 % liegen dürfte.

Wenn also alljährlich im Herbst die Lohnrunden eröffnet werden, dann bekommen die Forderungen der privatwirtschaftlichen Gewerkschaften nur dadurch ihr Gewicht, dass die Gewerkschaften des staatlichen und staatsnahen Bereiches ihnen einen stillschweigenden Schulterschlusss bieten, denn mit der geringen Organisationsdichte in ihrem Rücken würden sich die Verhandlungsteams der privatwirtschaftlichen Gewerkschaften alleine auf brüchiges Eis begeben.

Der Preis für diesen stillschweigenden Schulterschluss muss dann während des ganzen Jahres durch Wohlverhalten entrichtet werden, wenn der Öffentliche Dienst seine Interessen gegenüber dem Staat durchsetzt, und dieser ganzjährige Vorgang ist für die österreichischen Steuerzahler alljährlich sehr teuer.

Dies nicht so sehr, weil die Gehaltsforderungen des Öffentlichen Sektors exorbitant hoch wären, sondern deshalb, weil die staatlichen und staatsnahen Bereiche nicht dahin bewegt werden können, die Notwendigkeit vieler ihrer Dienstposten in Frage zu stellen.

Häufig wechselnde Staatssekretäre als Verhandlungspartner erhöhten zusätzlich die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften des Öffentlichen Sektors, und wenn diese bei der Bestellung eben jener Staatssekretäre, die ihnen als Verhandlungspartner auf Regierungsseite gegenüber sitzen, hinter den Kulissen auch noch ein Wörtchen mitzureden haben, – wie bei Kostelka, Einem, Schlögl, Ruttensdorfer, Finz, Bures, Schieder und Heinisch-Hosek,

– ja, dann wird es eben österreichisch !

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Mehr als 20 Milliarden Euro, und somit mehr als 8 % der österreichischen Wertschöpfung wird am grauen Arbeitsmarkt zusätzlich zum offiziellen BIP erwirtschaftet.

Die weitverbreitete humorvolle Redewendung “ steuerfreie Facharbeit erbringen „ hat auch die Zentrumpartei bewogen, sich vom Wort “ Pfusch „ zu verabschieden, sie führt als Ersatz die Wortschöpfung steufern „ ein.

Die Zentrumpartei fasst sich kurz: „Landsleute, die in einem Arbeitsverhältnis mit zumindest 38,5 Wochenstunden beschäftigt sind, sollen daneben steufern können, soviel sie wollen!

Für die Zentrumpartei ist es selbstverständlich, dass Facharbeiter die Kenntnisse aus ihren Berufen an einigen Wochenendtagen in ihrem Umfeld gegen Barzahlung einsetzen können sollen. Die daraus resultierende Beeinträchtigung des Privatlebens und eine eventuell verminderte Leistungsfähigkeit im regulären Arbeitsverhältnis haben die Leute selbst zu verantworten.

Facharbeiter erbringen zudem in ihrem Arbeitsverhältnis eine relativ hohe Abgabenleistung und genügen damit bereits den Anforderungen eines staatlichen Solidarsystems.

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