Eines der großen Problemfelder unseres Staates und somit ein Schwerpunkt im Programm der ZPA ist der Umstand, dass mehr als ein Drittel des Kinderbetreuungsgeldes  an Nicht- Österreicherinnen ausbezahlt wird, oder anders gesagt, von 85 000 Geburten im Jahr 2018 stammen etwa 25 000 von Zuwanderern. Die mathematische Kurzform für dieses demografische Dilemma kann wie folgt dargestellt werden:

30   1,3    zu    20   2,3

Das bedeutet, unsere jungen Frauen bekommen statistisch im Mittel ihr erstes Kind mit 30 Jahren und insgesamt 1,3 Kinder, – unsere Zuwanderinnen hingegen bekommen ihren ersten Nachwuchs durchschnittlich im Alter von etwa 20 Jahren und ebenso im statistischen Mittel 2,3 Kinder. Dieses Verhältnis hat gravierende Folgen für die Zusammensetzung der österreichischen Bevölkerung !

Das ZPA- Kindergeld- Modell will dieser Entwicklung entgegen steuern.

Dazu haben wir unser Konzept in ein komprimiertes Diagramm gepackt, das folgende Aussagen beinhaltet:

Teil 1: Ihr jungen Frauen in Österreich, bekommt eure Kinder wann Ihr wollt und wieviel Ihr wollt. Die maximale staatliche Förderung bekommt Ihr aber nur, wenn Ihr eure Kinder im Alter von 25 bis 30 bekommt und wenn eure Kinder bei der Geburt mehr als zwei österreichische Großeltern haben. Und selbstverständlich könnt Ihr euch auch dafür entscheiden, keine Kinder zu haben.

Teil 2: Hier sind die prospektiven jungen Väter betroffen, deren finanzielle Entlastung in diesem Diagramm mit der blauen Linie angedeutet werden kann. Bei ihnen wird im Lohnverrechnungsmodell der ZPA ein Teil des Nettolohnes, der etwa den Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder im Falle einer Scheidung entspricht, direkt vom Arbeitgeber auf das Konto der Mutter überwiesen und eben dieser Bestandteil des Nettolohnes könnte bei dem hohen ZPA- Kindergeld herabgesetzt werden, vorausgesetzt aber, dass auf das junge Paar das oberste Trapez mit mehr als zwei österreichischen Elternteilen zutreffend ist. Gegenüber den derzeitigen etwa 42 % bei zwei Kindern könnte dieser Beitrag auf 15 % des Nettolohnes des jungen Vaters reduziert werden.

Denn es ist ganz wesentlich für das Selbstwertgefühl der jungen Väter, dass sie von sich aus einen höheren Beitrag ins Familienbudget  einbringen können als ihnen vom Gesetzgeber im Falle einer Trennung vorgeschrieben wird. Das würde sicherlich auch das Verhalten der jungen Mütter gegenüber ihren Partnern eher bindend beeinflussen und somit zu einer Stabilisierung von Partnerschaften führen.

Der vom Arbeitgeber des jungen Vaters an die junge Mutter überwiesene Nettolohnanteil nimmt aber im mittleren und noch mehr im untersten Trapez zu, und darin liegt einige gesellschaftspolitische Brisanz, denn beim jungen muslimischen Paar im dritten Trapez würde bei zwei Kindern der heutige Nettolohnanteil von 42% vom Arbeitgeber des jungen Vaters direkt auf das Konto der jungen Mutter überwiesen werden, ebenso wie das staatliche Kindergeld.

Für dieses Konto wäre nur die junge Mutter zeichnungsberechtigt und eine Auszahlung könnte nur bei persönlichem Erscheinen am Bankschalter erfolgen. Dies würde eine wirtschaftliche Emanzipation der jungen muslimischen Mütter bedeuten und wird sicher in patriarchalen Familien zu einigen Diskussionen führen, aber selbstverständlich wäre keine Muslima gezwungen, diese monatlichen Beträge am Bankschalter zu beheben, sie könnte auch darauf verzichten, die nicht behobenen Beträge würden aber nach drei Monaten an die Staatskasse zurück überwiesen werden.

Teil 3: Ihr jungen muslimischen Frauen, überlegt euch, in welchem Alter Ihr euren Nachwuchs haben wollt und wieweit ihr euren Nachwuchs in unsere sprachliche und kulturelle Umgebung hineinführen wollt, denn im Bereichsreferat könnte euch bei integrativer Erziehung eurer Kleinkinder ein höheres staatlichen Kindergeld zuerkannt werden.

Aus dem Budget unseres Staates kommen 2019 rund 13 Milliarden oder 3,2% des BIP an Geld und Sachleistungen zugunsten der Kleinkind- Erziehung, das sind Kinderbetreuungsgeld (KBG), Familienbeihilfe, steuerliche Absetzbeträge, Gratis- Schulbücher, Freifahrten, außerschulische Veranstaltungen, einige zusätzliche Begünstigungen für sozial schwächere Familien und die Kosten für Personal und Infrastruktur der Kindergärten.

Das ZPA- Kindergeld ersetzt alle diese Leistungen, sie müssten also von den Müttern aus dem ZPA- Kindergeld bezahlt werden !

Fortsetzung folgt