Die Zentrumpartei Austria

richtet das Ersuchen an Herrn Fendrich,

er möge seine Komposition „I am from Austria“

nach orchestraler Vertiefung und textlicher Erweiterung

der Republik Österreich als Bundeshymne zur Verfügung stellen.

Ueberheblichkeit, Drogen, Absturz und Anbiederung an die katholische

Kirche können an der Tatsache nichts ändern, dass er ein tragfähiges Gerüst

für eine zeitgeistige melodische Hymne an dieses unser Österreich geschrieben hat.

Die Zentrumpartei erlebt in der geltenden Hymne eine Zumutung an Gehörgänge und Stimmbänder.

Wenn die Zentrumpartei schon an staatlichen Symbolen kratzt, so macht sie auch kein Hehl daraus, dass nach ihrem Standpunkt der Stefansdom als österreichisches Wahrzeichen von einem Berg abgelöst werden sollte, – die besten Voraussetzungen bezüglich Lage und Erscheinung bietet dafür der Grimming, – von Stainach aus betrachtet hat er den Charakter einer Kathedrale.

Die Kirchensteuer ist in Österreich an die Lohnsteuer- Bemessungsgrundlage gekoppelt, dies hat zur Folge, dass die Finanzkämmerer der Diözesen das derzeitige Stagnieren im unteren Lohnsegment gelassen beobachten können, solange die Bruttolöhne im oberen Segment eine beachtliche Zunahme erfahren.

Die Kirchen haben aufgrund ihrer verständlichen Hemmschwelle, bei der Einhebung der Kirchensteuer alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, einen nicht unbeträchtlichen Steuerausfall und deshalb spricht sich die Zentrumpartei für folgenden Kompromiss aus.

Österreich sollte den Kirchen einen Teil seiner staatlichen Einnahmen abtreten und die Kirchensteuer nicht mehr als Individualsteuer einheben lassen. Dieser staatliche Transfer könnte nominal höher sein als die derzeitigen Nettoeinnahmen der Kirchen aus der Kirchensteuer. Die zukünftige Wertentwicklung dieser vom Staat an die Kirchen übermittelten Transferleistung müsste jedoch an die Wertentwicklung des unteren Lohnsegmentes gekoppelt werden.

Die Zentrumpartei sieht hier eine Chance, die gesellschaftspolitische Kraft der christlichen Kirchen ein wenig aufzumuntern und formuliert die Forderung, dass die Grundlage für den staatlichen Kirchentransfer nicht mehr an die Bruttolöhne, sondern an die Wertentwicklung des „untersten Nettokollektivvertrags“ oder an die Wertentwicklung einer neuen Richtgröße, der so genannten „unteren Nettoquartane“ zu koppeln sei.

Diese „untere Nettoquartane“ wäre die Nettolohnhöhe, die eine Grenze bildet zwischen jenem Viertel der vollbeschäftigten Nettolohnempfänger, die weniger erhalten als die darüber liegenden drei Viertel. Natürlich müsste auch die Gesamtzahl der Vollbeschäftigten in dieser Berechnung berücksichtigt werden.

Eine Wertzunahme dieser unteren Nettoquartane hätte Mehreinnahmen der Kirchen zur Folge und zusätzlich wäre für sie der Aufwand für Bemessung, Vorschreibung und Einhebung der Kirchensteuer nicht mehr erforderlich.

Durch diesen Kunstgriff könnten die kirchlichen Kreise in unserem Staat veranlasst werden, in ihrem hintergründigen aber effektvollen Wirken mit den Gewerkschaften der Privatwirtschaft an einem Strang zu ziehen.

Somit hätten die Gewerkschaften nach der, von der Zentrumpartei geforderten Auflösung ihrer staatlichen und staatsnahen Anteile, einen nicht zu unterschätzenden Weggefährten an ihrer Seite.

Diese eine Regelung mit Religionsbezug könnte dann in den Verfassungsrang erhoben werden.

Weiterlesen

Die Zentrumpartei fordert ein eigenständiges Ministerium für Kunst und Kultur, und hält nichts von einer Zusammenlegung dieser Agenden mit dem Bildungsressort.

Im Konzept der Zentrumpartei sollte jeder Bezirk über ein eigenes Kunst- und Kulturbudget verfügen, aus dem nicht nur die regionalen Künstler, sondern auch die Traditions- und Brauchtumspflege ebenso wie die Musikförderung nach Entscheidungen der Bezirksparlamente bedacht werden könnten.

Der Ankauf von Kunst sollte dabei vor allem den Unternehmen und Selbständigen erleichtert werden und dies durch Anerkennung eines noch zu diskutierenden Prozentsatzes des Kaufpreises als Kunstfreibetrag in der Steuerbemessung. Ähnliches könnte auch für Konzerte und Veranstaltungen gelten.

In den Musentempeln der Bundeshauptstadt müssten ihre Direktoren nicht nur über die Renovierung der baulichen Maßnahmen, sondern auch über das Engagement der Mitarbeiter frei entscheiden können. Beamtete Schauspieler passen dabei nicht so recht ins Konzept der Zentrumpartei.

Den Nicht- Ankauf der Klimt- Bilder bedauert die Zentrumpartei und tut dies abgesehen vom identitätsstiftenden österreichischen Wert dieser Kunstwerke. Wem es gegönnt war, diese Bilder zu betrachten, eventuell mit einem ASM- Violinkonzert im Kopfhörer, –

– der könnte in seinem Innersten einen Paukenschlag an das Tor der Unendlichkeit verspürt haben.

Die Kapazität des österreichischen Bundesheeres ist für jeden Militärexperten der umliegenden Staaten aus drei Eigenschaften abzuleiten:

  1. Budget von 0,75 % des BIP, davon 75 % Pesonalkosten.
  2. Beamtendienstrecht
  3. Bindung an föderale Staatsstruktur.
Somit kann das österreichische Bundesheer der letzten Jahrzehnte auch beschrieben werden als „sozialpolitisches Langzeitprojekt mit Kostümzwang und Regionalförderung“, und das ist gut so, denn man kann ein Heer nicht friedlicher in die Bevölkerung integrieren als es Österreich nach dem zweiten Weltkrieg gemacht hat.
Nun gilt es aber, innerhalb der europäischen Entwicklung eine Neuorientierung vorzunehmen, und dabei sind die bisherigen Strukturen eines „Beamtenheeres“ eher hinderlich.

Die Zentrumpartei Austria beobachtet mit Bedauern, wie die jungen, sehr gut ausgebildeten und motivierten Offiziere und Unteroffiziere nach wenigen Jahren erkennen müssen, dass ihnen in ihrem Berufsalltag bereits auf den unteren Ebenen ein Spagat zwischen Lösung von Sachproblemen und Rücksichtnahme auf die politische Durchdringung des Heeres durch die Personalvertretung abverlangt wird.

Wechselhafte politische Zielvorgaben und eine aufgeblähte Bürokratie tragen dazu bei, dass im Kader des österreichischen Bundesheeres eine Resignation Einzug gehalten hat, die auch die Wahrnehmung des Heeres in der Gesamtbevölkerung negativ beeinflusst.
Die Zentrumpartei Austria fordert die Entwicklung Europas zu einem Staatenbund als Konglomerat von „weitgehend“ selbstbestimmenden Einzelstaaten und nicht die Entwicklung zu einem europäischen Bundesstaat.

Daraus abgeleitet ergibt sich die Forderung nach einer eigenstaatlichen Verteidigung, die der demokratisch gewählten politischen Führung diese Staates unterstellt bleibt.

Die bereits vor einem Jahrzehnt eingegangenen Verpflichtungen im Petersberg-Abkommen stehen dazu nicht im Widerspruch, unter der Voraussetzung, dass eine klare organisatorische Trennlinie gezogen wird zwischen Truppen, die einem europäischen Kommando unterstellt werden sollen, und jenen Truppen, die einzig der Aufrechterhaltung der österreichischen Souveränität dienen.

Daraus wird die Anregung abgeleitet, dass eine klare organisatorische Trennlinie zwischen UNO- und Petersberg– Kontingenten einerseits und innerstaatlicher souveränitätsbezogener Verteidigung andererseits gezogen wird.

In dieser souveränitsbezogenen Verteidigungsstruktur soll das Milizsystem beibehalten werden, in Kombination mit einem ASVG- Berufsheer, in dem Abteilungs- Kommandanten ihre vorgegebenen Aufgaben mit Personalhoheit und Finanzhoheit erfüllen und die Bezahlung der Heeresangehörigen nach dem Wechsel ins ASVG im NP-Schema der Zentrumpartei erfolgt.

Weiterlesen

Die Zentrumpartei steht für eine Quotenregelung beim Zugang von Studenten aus EU- Staaten an die österreichischen Universitäten, – aber 25 % erscheinen dafür als ein zu hoher Prozentsatz,

– denn für die innereuropäische Migration von Studenten, die grundsätzlich zu begrüßen ist, reicht eine Quote von 10 % völlig aus, und in diesen 10 % sollten den Deutschen auch nur jener Anteil zugeteilt werden, der ihrem Anteil an der EU- Gesamtbevölkerung entspricht.

Es kann nicht Sinn einer europäischen UNI- Politik sein, dass die Universitäten kleiner EU- Länder als Ventile für Zugangs beschränkungen in den großen EU- Ländern belastet werden.

Die Zentrumpartei tritt für eine, von staatlichen Reglementierungen möglichst befreite Wissenschaft ein. Lediglich ein grober Rahmen sollte vorgegeben werden, innerhalb dessen die Universitäten im internationalen Wettstreit sich aneinander messen könnten.

Einem vom Staat ernannten Rektor soll Personalhoheit und Finanzhoheit an einer Universität zuerkannt werden, die er nach eigenem Ermessen den untergeordneten Ebenen in seinem Bereich übertragen könnte.

Weiterlesen

Bei der Diskussion um die Gesamtschule ist den Österreichern wieder einmal klar vor Augen geführt worden, dass eine demokratisch bestimmte Ressortchefin gegen die Interessen der GÖD wenig zu vermelden hat, dabei haben ihr offensichtlich auch ihre Lehrjahre im öffentlichen Bereich der Wiener Stadtverwaltung wenig genützt.

Wenn dem so ist, dann haben die Österreicher in ihr ein Paradebeispiel dafür, dass bei unseren Nationalratswahlen lediglich die zweite Machtebene in unserem Staat demokratisch bestimmt wird, – denn die eigentliche Macht liegt ungewählt bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit ihren Teilgewerkschaften, und so eben auch bei der Lehrergewerkschaft, die bereits mit einem kurzen Warnstreik im Oktober 2007 imstande war, die Ministerin katholisch zu machen, – aber ganz konvertiert scheint sie noch nicht zu sein.

ZPA- Grundsätze zur Schule auf Bezirksebene.

Entsprechend den Grundzügen der geforderten Verfassungs- und Verwaltungsreform geht die Zentrumpartei davon aus, dass ein demokratisch gewähltes Bezirksparlament in der Lage wäre, mit 2/3- Mehrheit die Leiter der öffentlichen Kindergärten und Volksschulen einzusetzen und auch wieder mit 2/3- Mehrheit aus ihrer Funktion zu entbinden.

Diese Direktoren sollten von den Bezirkskonventen selbst ausgesucht werden können, und sie sollten auch über Mittel zur baulichen Gestaltung der ihnen überantworteten Schulen verfügen können, die sich im Eigentum des Bezirkes befinden würde.

Dieser Grundgedanke beinhaltet auch eine Antwort auf die aktuelle Diskussion über die Grundschule, denn im Schulkonzept der Zentrumpartei könnte jeder Bezirk entscheiden, welche Schulformen in seinem Bereich für die Pflichtschüler zu entwickeln seien. Die vielen Schulversuche und Ausnahmeregelungen können ohnehin bereits als Schritt in diese Richtung gesehen werden.

Die Direktoren der Hauptschulen, Gymnasialunterstufen, Berufschulen, der polytechnischen Lehrgänge und der weiterbildenden Schulformen könnten vom staatlich eingesetzten Bildungsreferenten des Bezirkes eingesetzt und auch wieder von ihrer Funktion entbunden werden.

Dieser Bildungsreferent des Bezirkes müsste mit einem eigenen Budget über die baulichen Einrichtungen dieser Schulen disponieren können und sollte völlige Freiheit haben bei der Bestellung und Bezahlung der Direktoren in seinem Zuständigkeitsbereich, dessen Schulen sich im Eigentum des Bundes befinden würden.

In Erwägung zu ziehen wäre noch die Anregung, ob den Müttern der schulpflichtigen Kinder mit dem Kindergeld der Zentrumpartei nicht noch ein “ Schulscheck “ überantwortet wird, mit dem sie die Entwicklung jener Schulen fördern könnten, denen sie die schulische Bildung ihres Nachwuchses anvertrauen.

Eine völlige Wahlfreiheit der Pflichtschulen auch über Bezirksgrenzen hinaus erscheint der Zentrumpartei als selbstverständlich und wird nicht weiter kommentiert.

Dass die Lehrergewerkschaften im Konzept der Zentrumpartei nicht mehr vorgesehen sind, dies wird hier ebenfalls vorausgesetzt und nicht mehr erörtert.Die Zentrumpartei ist sich bewusst, dass sie mit der Formulierung dieser Forderungen die ungeschriebenen bildungspolitischen Gesetze in diesem Staat in Frage stellt und erlaubt sich zusätzlich die provozierende Behauptung, dass jede bildungspolitische Diskussion im Nationalrat angesichts dieser ungeschriebenen Gesetze lediglich eine lähmende Show und eine Zeitvergeudung darstellt.

Die Kinder dieses Staates, sofern vorhanden, entwickeln sich zunehmend zu “ Dickerchen „. Der kinderbedingte Einkommensstress der Eltern spielt dabei aus der Sicht der Zentrumpartei eine entscheidende Rolle. Hier muss Österreich in Prävention investieren und tut dies wohl am besten durch eine Abkopplung der finanziellen Sicherung des Nachwuchses vom Erwerbseinkommen der Eltern.

Eltern mit weniger Stress sind die beste Vorbeugung gegen das „Frustfuttern“ der Kinder.

Die Förderung sportlicher Aktivitäten wäre ein breites Betätigungsfeld für die Kommunalpolitiker auf Bezirksebene.

Zahlen in Mrd €
Personalausgaben
0,53
Sachausgaben
0,59
Summe Einnahmen
0,82
Summe Ausgaben
1,12
Saldo aus Steuern
0,30

Prozentuelle Anteile an den Ausgaben: Bundesministerium 3,8 %, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur 1,2 %, Justizbehörden in den Ländern 61 %, Justizanstalten 31 %, Bewährungshilfe 3 %.  Link zur Quelle

Weiterlesen

Die Zentrumpartei fordert die Auflösung der Länder- und Gemeindeverwaltungen und die Aufwertung der Bezirke zu selbständigen Gebietskörperschaften mit demokratischen Wahlen zum Bezirkskonvent. Daraus ist abzuleiten, dass auch die Exekutive analog gegliedert wird mit einer Zentralstelle und aufgewerteten Bezirkspolizeikommanden.

Nach der Zusammenführung von Gendarmerie und Polizei müsste also der nächste Schritt erfolgen, das ist die Reduzierung des “ Back-stage- Bereiches “ im Innenressort und in den Landespolizeikommanden und eine Verlagerung von Ressourcen hin zu den Bezirken.

Wenn von den beinahe 30.000 Mitarbeitern des Innenressorts nur etwas mehr als 2/3 davon in Kontakt mit der Bevölkerung steht, dann scheinen noch einige Reserven im System vorhanden zu sein, die für die Sicherheit der Bevölkerung peripher eingesetzt werden könnten.
Die Zentrumpartei fordert für das Innenministerium die Einsetzung von Bezirkspolizei- Kommandanten, im folgenden „Exekutivreferenten“ genannt, mit Personalhoheit in ihrem Bezirk und zusätzlicher Entscheidungsfreiheit über die Infrastruktur soweit dies mit einem einheitlichen bundesweiten Erscheinungsbild der Exekutive vereinbar ist.

Diese “ Exekutiv- Referenten “ sollen sich die gut ausgebildeten Mitarbeiter für ihren Bereich selbst aussuchen können und sollen auch die Handlungsfreiheit erhalten, sich von einem Mitarbeiter durch Kündigung zu trennen.

Dass im Konzept der Zentrumpartei die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes nicht mehr vorgesehen sind, wird hier vorausgesetzt und nicht mehr erörtert.
Die Förderung alternativer Energieträger hat auch die Zentrumpartei in ihrem Programm, – diese Förderung muss aber ein wichtiges Kriterium zusätzlich erfüllen, das ist der möglichst geringe bürokratische Reibungsverlust, und dieser lässt sich am ehesten über die Mehrwertsteuer erreichen.

Die Förderung alternativer Energiegewinnung darf nicht mehr über die parteipolitisch gelenkten Förderungen der Länder erfolgen, denn hierbei versickern beachtliche Summen durch bürokratischen Reibungsverlust, – denn die bisherige Förderung von Umweltprojekten basiert auf folgendem Prinzip:

Einhebung von Steuern, Verteilung an die Länder, Auswahl von Projekten nach politischer Zugehörigkeit, langwierige bürokratische Entscheidungsabläufe und gleichzeitiges Ansteigen der Preise der am Projekt beteiligten Zulieferfirmen.
Den Umstieg auf alternative Energieträger haben aber mittlerweile alle Parteien auf ihre Fahnen geschrieben.

Die Zentrumpartei sieht keine Notwendigkeit mehr für die Existenz der “ Grünen „, deren Vertreter nach zwei Jahrzehnten harter politischer Arbeit allmählich ergraut sind, und nur etwas mehr als 7 % aller Wahlberechtigeten für sich gewinnen konnten, – wohl hauptsächlich deshalb, weil sie in gewichtigen Fragen als “ Beiwagerl der Sozialdemokraten “ durch die politische Landschaft kurven.

In ihrer ideologischen Geiselhaft und Verflechtung auf der roten Seite üben die Grünen keine Kritik an den teuren Bürokratie- Etagen der Länder und Gemeinden, sie ducken sich vor der Macht des Öffentlichen Dienstes, stellen die vielen Sozialversicherungen nicht in Frage und akzeptieren die Zwangsmitgliedschaft in allen Kammern, – wie sollte es auch anders sein, wenn sie personelle Leihgaben aus der Arbeiterkammer dankend annehmen.

Die Zentrumpartei geht einen anderen Weg, sie fordert die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Investitionen in verbesserte Nutzung thermischer Energie, wie Erdwärme, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, – und Reduzierung der Mehrwertsteuer für Investitionen in Fotovoltaik- Anlagen, Energiegewinnung aus Biomasse sowie für landschaftlich gut integrierte Wasserkleinkraftwerke und Windkraftwerke.

Fotovoltaik

Der Lavanttaler Fotovoltaik-Pionier baut seine neue Anlage auf den Dächern seiner Geflügelstallungen unter der Auflage, dass die Kelag ihm über 10 Jahre hinaus einen Abnahmetarif von 60 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Addiert man dazu noch die Netzkosten, dann ergibt sich bei Weglassen der Umsatzsteuer ein Tarif von etwa 70 Cent / kWh. Das heisst, die Fotovoltaik ist minsestens um den Faktor 4 von den derzeitigen Stromkosten entfernt. Auch wenn durch die neuen Dünnschichtzellen eine deutliche Effizienzsteigerung zu erwarten ist, so dürfte doch die Annahme zutreffend sein, dass innerhalb eines Jahrzehntes die Stromkosten aus Fotovoltaik nicht wesentlich unter dem Doppelten der heutigen Preise liegen werden, und das ist eher eine optimistische Sichtweise. Die Deutschen haben derzeit einen geförderten Einspeistarif von 33 Cent/kWh.

Ein Durchschnittshaushalt mit monatlichen 100 Euro Ausgaben für Strom müsste also derzeit das Dreifache und in einem Jahrzehnt unter optimistischer Sichtweise das Doppelte aufwenden, das erscheint auf den ersten Blick als nicht bewältigbar, und dennoch setzt sich die ZPA deutlich für einen massiven Ausbau dieser Technologie ein und fordert einen Steuerfreibetrag für die Errichtung von FV- Anlagen gemäß ihrem Grundsatz, dass das Nichteinheben von Steuern und Abgaben die bürokratieärmste und damit effizienteste Förderung dieser Technologie darstellt, die mit Null CO2- Emission nach Errichtung ein Wegweiser für die zukünftige Energiegewinnung werden muss.

Die Vorzüge des NPLA- Schemas sind noch nicht gänzlich ausgeschöpft, denn es ist noch durch die unbürokratischebezirksbezogene Reduzierung der Lostlast zum NPLRA- Konzept erweiterbar ( siehe auch Tabelle im Kapitel Arbeitszeit- Konto ).

Die bisherige Regionalförderung beruht auf dem Prinzip, dass Steuergelder nach beachtlichen, meist landespolitisch gelenkten Förderungsprogrammen in Richtung bestimmter Betriebe gelenkt werden. Das NPLRA- Konzept bietet eine Alternative dazu und unterstreicht den folgenden Grundsatz der regionalen Wirtschaftsförderung der Zentrumpartei:

„Förderung sollte ausschließlich durch unbürokratisches Nicht- Einheben von Steuern und Abgaben erfolgen und nicht durch ein Kreisenlassen von Steuergeldern mit bürokratischem Reibungsverlust, und auch nicht durch Zuweisung von Steuermitteln in Form von Krediten, die dann häufig nach Jahren mit dem Arbeitsplätze- Argument nicht zurückgezahlt werden .“

Das Konzept der ZPA hat allerdings den „gravierenden Nachteil“, dass es die Bittgänge der Gemeindepolitiker in den Bürokratie- Etagen der Landeshauptstädte nicht mehr erforderlich, und die beachtliche Zahl von Politikern und Beamten der zweiten Etage im Staat entbehrlich macht.

Weiterlesen