Zahlen in Mrd €
Personalausgaben
0,53
Sachausgaben
0,59
Summe Einnahmen
0,82
Summe Ausgaben
1,12
Saldo aus Steuern
0,30

Prozentuelle Anteile an den Ausgaben: Bundesministerium 3,8 %, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur 1,2 %, Justizbehörden in den Ländern 61 %, Justizanstalten 31 %, Bewährungshilfe 3 %.  Link zur Quelle

Aus der Sicht der Zentrumpartei hat eine inflationäre Flut von Gesätzesänderungen zur Folge, dass sich überforderte, unterbezahlte Richter mit eigenem Dienstrecht in Zivilrechtsverfahren erster Instanz eines ausufernden Gutachterunwesens bedienen müssen und in Rücksichtnahme auf ihre Karriere bemüht bleiben, ihre Urteile innerhalb des “ politischen mainstreams “ zu fällen.

In ihren Urteilsfindungen ist die Richterschaft innerhalb der Gesetze unabhängig, mit der geringfügigen Einschränkung, dass ihre Urteile möglichst nicht den Interessen von Öffentlichem Dienst, Krankenkassen, Kammern, Banken, Versicherungen und Konzernen widersprechen sollten, denn damit könnten den Karrieren nur kurze Flügel wachsen.

Wie sollten sie auch anders entscheiden können, da es sich dabei um die österreichische Realverfassung handelt, denn die positiv gesetzte Verfassung bietet einen Tummelplatz für juristische Interpretationen, was den staunenden Staatsbürgern anhand des Kärntner Beispieles vor Augen geführt wird,

Darüber hinaus werden die Gesetzestexte häufig von den Interessensverbänden ins Parlament gebracht, wo überforderte Abgeordnete die Konseqenzen ihres Abstimmungsverhaltens selten im Detail kennen.
Ein Rechtswesen, für das Nettokosten von 1,1 Promille !!! des BIPeingesetzt werden, ein solches Rechtswesen muss zwangsläufig zu einem beachtlichen Teil auf ungeschriebenen Gesetzen beruhen, und somit zu einem beachtlichen Teil auf der realpolitischen Macht der Interessensverbände. Liebe Östereicher und Innen, träumt mit diesen Zahlen weiterhin von einer unabhängigen Justiz in unserem Staat.

Die Zentrumpartei fordert, dass bereits nach dem Eingang in die staatliche Rechtssprechung im Zivilrecht nicht mehr “ beamtete “ Richter ihrer Ämter walten, sondern Richter, die vom Leiter des Eingangsgerichtes angestellt werden und neben einem Basisgehalt eine zusätzliche Bezahlung erhalten, wenn aus ihren Urteilen, sei es in erster oder übergeordneter Instanz, Rechtskraft erwächst.

Die Richter erster Instanz sollten ein eigenes finanzielles Interesse daran haben, dass die Qualität ihrer Rechtssprechung einer Berufung standhält, und dass die Verfahrensdauer möglichst kurz gehalten wird.

Durch die Herausnahme der erstinstanzlichen zivilrechtlichen Richterschaft aus dem Dienstrecht der Judikative würde in der Sichtweise der Zentrumpartei die Unabhängigkeit der Justiz nicht ins Wanken geraten.

Die Einsetzung eines Justizanwaltes, wie derzeit diskutiert, scheint eher eine untaugliche Strategie zu sein.

Die Zentrumpartei erlaubt sich eine weitere Anregung mit dem Gedanken, dass diese erstinstanzliche, nicht mehr „beamtete“ Richterschaft im Zivilrecht vermehrt im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zu Rate gezogen werden könnte, ebenso wie die Berufsvertretung der Anwälte, die nicht selten genötigt sind, während eines Verfahrens die Unzulänglichkeit der Gesetzgebung zu kaschieren.

Die Zentrumpartei begrüßt den vermehrten Einsatz von Mediatoren, mit denen angehenden Streitparteien um Bagatellwerte in außergerichtlichen Verfahren eine Einigung mit Rechtsbindung vermittelt werden kann. Freudig wachsende Kirschbäume, eigenwillig ihren Verlauf ändernde Bächlein oder Betriebskostenabrechnungen in Mietsverhältnissen sollten nicht einen langdauernden Rechtsstreit verursachen können.

Die Weisungsbindung der Staatsanwaltschaft sollte bestehen bleiben, eine Weisung der Ressortspitze müsste jedoch ausschließlich schriftlich erfolgen, dem gegenständlichen Akt beigelegt, und veröffentlicht werden.

Diese immerwährende Diskussion über die Weisungsbindung der Staatsanwaltschaft geht jedoch an einem Problem vorbei, denn ein wesentlicher Umstand wird davon nicht berührt, das ist die Einsetzung der Spitzen der Staatsanwaltschaft durch das politische Establishment.

Abschließend möchte die Zentrumpartei ihre Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass es ihr vergönnt ist, das politische Wirken in einem Staatswesen entfalten zu können, in dem seit einigen Jahren, bis auf zwei jüngste Ausnahmen, kaum ein Mitglied der Politprominenz strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt war.

Dies dürfte wohl ein deutliches Indiz für das untrügliche Gespür der österreichischen Bevölkerung sein, wenn es darum geht, jene Repräsentanten zu wählen, die mit einer untadeligen Berufsethik ausgestattet sind, – und nur respektlose Falotten würden hier als Begründung anführen, dass sich die Staatsanwaltschaft bisweilen von einer umgänglichen Dame die Augenbinde borgt. Eine Anti- Korruptions- Staatsanwaltschaft wird daran vermutlich wenig ändern.