Justiz
Zahlen in Mrd €
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Personalausgaben
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0,53
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Sachausgaben
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0,59
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Summe Einnahmen
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0,82
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Summe Ausgaben
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1,12
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Saldo aus Steuern
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0,30
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Prozentuelle Anteile an den Ausgaben: Bundesministerium 3,8 %, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur 1,2 %, Justizbehörden in den Ländern 61 %, Justizanstalten 31 %, Bewährungshilfe 3 %. Link zur Quelle
Aus der Sicht der Zentrumpartei hat eine inflationäre Flut von Gesätzesänderungen zur Folge, dass sich überforderte, unterbezahlte Richter mit eigenem Dienstrecht in Zivilrechtsverfahren erster Instanz eines ausufernden Gutachterunwesens bedienen müssen und in Rücksichtnahme auf ihre Karriere bemüht bleiben, ihre Urteile innerhalb des “ politischen mainstreams “ zu fällen.
In ihren Urteilsfindungen ist die Richterschaft innerhalb der Gesetze unabhängig, mit der geringfügigen Einschränkung, dass ihre Urteile möglichst nicht den Interessen von Öffentlichem Dienst, Krankenkassen, Kammern, Banken, Versicherungen und Konzernen widersprechen sollten, denn damit könnten den Karrieren nur kurze Flügel wachsen.
Wie sollten sie auch anders entscheiden können, da es sich dabei um die österreichische Realverfassung handelt, denn die positiv gesetzte Verfassung bietet einen Tummelplatz für juristische Interpretationen, was den staunenden Staatsbürgern anhand des Kärntner Beispieles vor Augen geführt wird,
Die Zentrumpartei fordert, dass bereits nach dem Eingang in die staatliche Rechtssprechung im Zivilrecht nicht mehr “ beamtete “ Richter ihrer Ämter walten, sondern Richter, die vom Leiter des Eingangsgerichtes angestellt werden und neben einem Basisgehalt eine zusätzliche Bezahlung erhalten, wenn aus ihren Urteilen, sei es in erster oder übergeordneter Instanz, Rechtskraft erwächst.
Die Richter erster Instanz sollten ein eigenes finanzielles Interesse daran haben, dass die Qualität ihrer Rechtssprechung einer Berufung standhält, und dass die Verfahrensdauer möglichst kurz gehalten wird.
Durch die Herausnahme der erstinstanzlichen zivilrechtlichen Richterschaft aus dem Dienstrecht der Judikative würde in der Sichtweise der Zentrumpartei die Unabhängigkeit der Justiz nicht ins Wanken geraten.
Die Zentrumpartei begrüßt den vermehrten Einsatz von Mediatoren, mit denen angehenden Streitparteien um Bagatellwerte in außergerichtlichen Verfahren eine Einigung mit Rechtsbindung vermittelt werden kann. Freudig wachsende Kirschbäume, eigenwillig ihren Verlauf ändernde Bächlein oder Betriebskostenabrechnungen in Mietsverhältnissen sollten nicht einen langdauernden Rechtsstreit verursachen können.
Die Weisungsbindung der Staatsanwaltschaft sollte bestehen bleiben, eine Weisung der Ressortspitze müsste jedoch ausschließlich schriftlich erfolgen, dem gegenständlichen Akt beigelegt, und veröffentlicht werden.
Diese immerwährende Diskussion über die Weisungsbindung der Staatsanwaltschaft geht jedoch an einem Problem vorbei, denn ein wesentlicher Umstand wird davon nicht berührt, das ist die Einsetzung der Spitzen der Staatsanwaltschaft durch das politische Establishment.
Abschließend möchte die Zentrumpartei ihre Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass es ihr vergönnt ist, das politische Wirken in einem Staatswesen entfalten zu können, in dem seit einigen Jahren, bis auf zwei jüngste Ausnahmen, kaum ein Mitglied der Politprominenz strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt war.