Verfassung / Verwaltung
Die Verfassung und Verwaltung unseres Staates stammen aus der Zeit der Droschken und Pferdefuhrwerke, veraltet und überfrachtet und durch den EU- Beitritt mit einer weiteren Last beladen.
Hatten die Gründerväter der Republik die visionäre Kraft, in ihrem Verfassungswerk das Internet, die Globalisierung und den Geburtenrückgang unserer Wohlstandsgesellschaft zu berücksichtigen ?
Die Zentrumpartei vertritt den Standpunkt, dass eine Verfassung, die mehr Interpretation zulässt als die Bibel, neu geschrieben werden sollte !
- die Reduzierung der Bund- Länder- Bezirks- und Gemeindegliederung auf zwei Verwaltungsebenen, den Bund und die aufzuwertenden Bereiche.
- die Einschränkung der Gesetzgebungskompetenz auf den Nationalrat und die Errichtung eines milizionären Bundesrates mit jeweils einem Vertreter aus jeder Grossgemeinde.
- die Aufwertung der Grossgemeinden zu selbständigen Gebietskörperschaften mit demokratischen Wahlen zum Grossgemeinderat.
- die Übertragung von Landeseigentum zu den aufgewerteten Grossgemeinden entsprechend dem Bevölkerungsanteil und die darauf folgende Auflösung der Landtage und Landesverwaltungen.
- die Übertragung von Gemeindeeigentum zu den aufgewerteten Grossgemeinden und die Reduzierung der bisherigen Gemeinden auf die Funktion von Wahlkreisen bei den Wahlen zum Grossgemeinderat, – mit der Gewährleistung, dass jede bisherige kleine Gemeinde mit einer Person im Grossgemeinderat vertreten ist.
Bereits vor Jahrzehnten wurden in Österreich Kleingemeinden zusammengelegt, ein Schritt im politischen Konsens, da er allen vernünftig erschien. In den letzten Jahren haben Gemeinden begonnen, ihre Versorgungseinrichtungen zusammenzulegen, und dies in einzelnen Fällen auch über Landesgrenzen hinaus. Die Zentrumpartei Austria vertritt den Standpunkt, dass die Zeit reif sei für den nächsten Schritt einer Verwaltungsänderung, der Zusammenführung von Gemeinden zur Grossgemeinde mit den geographischen Grenzen der heutigen Bezirke, die im ZPA- Programm zukünftig als Bereiche bezeichnet werden.
Er begnügte sich danach mit der Forderung nach einer geringfügigen Verkleinerung des Landtages in seinem Bundesland, – man hört von ihm seither nichts mehr.
Die Diskussion über eine Verfassungs- und Verwaltungsänderung war aber nie ganz verstummt und führte zur Einsetzung des „Österreichkonvents“. Diese ergebnislos verlaufene, lang andauernde Veranstaltung war sicherlich nicht gratis, aber auch nicht umsonst, denn sie hat uns vor Augen geführt, wo die politische Macht aufgrund der Verfassung in diesem Staat wohnt: – in den Bundesländern!
Ihr Feldbacher, was verbindet Euch mit den Ennstalern ?
Ihr Leute aus Reutte, was verbindet Euch mit den Lienzern ?
Ihr Gänserndorfer, was verbindet Euch mit den Kremsern ?
Im Konzept der ZPA ist dies die nachfolgend aufgezählte Gruppe von „Referenten“, welche die nachfolgend angeführten staatlichen Funktionen auf Bezirksebene ( ZPA: Bereichseben ) verkörpern, und ihnen unterstellte Referate leiten sollen.
Exekutiv- Referent
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Arbeits- Referent | |
Finanz- Referent
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Umwelt- Referent
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Gerichts- Referent
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Wirtschafts- Referent
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Sanitäs- Referent
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Bildungs- Referent
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Sozial- Referent |
Miliz- Referent
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Krankenhaus- Referent
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Landwirtschafts- Referent
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Diese Funktionen stellen im Konzept der Zentrumpartei nach Auflösung der Landesebene das Grundgerüst der rechtsstaatlichen Exekutive im Sinne der Gewaltenteilung unterhalb der Zentralstellen der einzelnen Ministerien dar.
Sie wären entscheidend für die staatstragende Kontinuität und müssten währen der Ausübung ihrer Funktion einen besonderen rechtlichen Schutz erhalten. Ihre Mitarbeiter sollten sie sich bei beständiger Kenntnis des Arbeitsmarktes im Bereich ( Bezirk ) selbst aussuchen, heranbilden und nach dem NP- Diagramm entlohnen können.
Österreich könnte sich entscheiden, ob es seine innerstaatliche Kontinuität durch 300 000 gewerkschaftlich organisierte, defacto unkündbare Bedienstete oder durch 3000 weisungsgebundene, absetzbare hochbezahlte Schlüsselkräfte gestalten lässt.
Natürlich muss als nächstes die Frage beantwortet werden, wer denn diese Referenten einsetzen soll.
In den letzten zwei Jahrzehnten wurde die Besetzung von Leitungsfunktionen im Öffentlichen Dienst immer komplexer, weil sich die Spitzen der politischen Parteien, angesichts eines populistischen Gespenstes davor gescheut haben, zu ihrer Machtfunktion zu stehen. Dies hat in unsinnigen Objektivierungsverfahren sehr viel Zeit, Geld und innere Reibereien in allen Ebenen unseres Staates gekostet.
Natürlich wird nach wie vor parteipolitsch interveniert, und wenn ein Fünfzigjähriger während einer Bewerbung für eine Leiterfunktion im Öffentlichen Dienst eine zu seinem Nachteil erfolgende parteipolitische Einflussnahme auf ein Objektivierungsverfahren beklagt, dann hat dies wohl eine gehörige Portion von Spätpubertät an sich.
Die Zentrumpartei beschreitet auch bezüglich der Bestellungspraxis im Öffentlichen Dienst ein gutes Stück Neuland und empfiehlt die Einsetzung einer sogenannten “ Bestellungskommission “ in jedem Ressort, in die von jeder im Nationalrat vertretenen Partei nur eine Person entsandt wird, die nicht dem Nationalrat angehört, und mit der selben Anzahl von Stimmen ausgestattet ist, über welche die entsendende Partei im Natonalrat verfügt.
In dieser “ Bestellungskomission “ könnten Kandidaten mit 2/3- Mehrheit in ihre Funktion auf Bereichsebene bestellt und auch mit 2/3 – Mehrheit wieder von ihrer Funktion entbunden werden, wobei ein noch zu diskutierendes Reststimmenverfahren auch den kleinen Parteien eine aliquote Mitsprache ermöglichen sollte.
Bis jetzt hat das Publikum des mit Gebührenpflicht finanzierten staatlichen Fernsehens bei Amtsantritt eines Ministers meist nur seine Schritte von der Bürotür zu seinem Schreibtisch präsentiert bekommen, mitunter einige verlegene Gesten von Sekretärinnen, denen eine rechtzeitige Flucht nicht gegönnt war.
Die Zentrumpartei möchte in diesen Szenen sehen, wie die angetretenen designierten Sektionschefs dem Minister ihre Referenz erweisen, denn an dieser Schnittstelle zwischen demokratisch eingesetztem Ressortchef und Spitzenbürokratie ist das bisherige Wesen unserer Staatsform als Oberflächendemokratie recht deutlich in Erscheinung getreten.
Die Einführung von Minister- Kabinetten ist aus dieser Handlungsunfähigkeit von demokratisch gewählten Ressortchefs gegenüber den Sektionschefs entstanden, – die zielführende Forderung hätte lauten müssen: Absetzbarkeit der Sektionchefs !
Ansonsten bleiben unsere Nationalratswahlen demokratisches Zierwerk.