Verfassung / Verwaltung

Österreich ist denkbar als Zentralstaat mit einer Unterteilung in Großgemeinden und denkbar als Staat mit einer ausreichenden Geburtenrate.

Die Verfassung und Verwaltung unseres Staates stammen aus der Zeit der Droschken und Pferdefuhrwerke, veraltet und überfrachtet und durch den EU- Beitritt mit einer weiteren Last beladen.

Durch die Erneuerung von Verfassung und Verwaltung hält die Zentrumpartei jene Mittel für lukrierbar, die für das Kindergeldkonzept und somit für eine Verjüngung Österreichs dringend erforderlich sind.
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Die Kelsen- Verfassung hat ausgedient !
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Österreich ist seit dem Ende der Monarchie, mit Unterbrechung während der NS– Zeit, definiert als Verbund eigenständiger Länder, die einen Teil ihrer Kompetenzen an den Bund abgegeben haben. Diese Definition ist durch all den Wandel der letzten Jahrzehnte gleich geblieben, als hätte es keine technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen gegeben.

Hatten die Gründerväter der Republik die visionäre Kraft, in ihrem Verfassungswerk das Internet, die Globalisierung und den Geburtenrückgang unserer Wohlstandsgesellschaft zu berücksichtigen ?

Die Zentrumpartei Austria bezweifelt dies, und sieht nunmehr in den Länderverwaltungen nicht mehr zeitgemäße Bürokratieetagen, die vorwiegend damit beschäftigt sind, durch die Lenkung von Förderungen den Einfluss der staatstragenden Parteien abzusichern, die begehrten Stellen des öffentlichen Dienstes zu besetzen und die Kommunalpolitiker zu Bittstellern zu degradieren.
Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass die Schnittstellen zwischen Bund und Ländern der juristischen Meinungsvielfalt ein breites Feld bieten, und dies vor allem in jenen Bereichen, wo die Egoismen von Landespolitikern zu verschiedensten Interpretationen unserer Verfassung führen.

Die Zentrumpartei vertritt den Standpunkt, dass eine Verfassung, die mehr Interpretation zulässt als die Bibel, neu geschrieben werden sollte !

Wir haben Brüssel dazu bekommen und wir verfügen über innerstaatliche Kommunikationsmittel und Infrastruktur wie noch nie zuvor, wir könnten nun daran gehen, unsere innerstaatliche Verwaltung in zwei Ebenen zu organisieren, – mit einer schlanken Bundesverwaltung und als zweite Ebene der Verwaltung die Bereiche, die etwa den aufzuwertenden heutigen Bezirken entsprächen – und parallel zu ihnen die Grossgemeinden in den selben geographischen Grenzen mit ihrem gewählten Gemeinderat.
Die Zentrumpartei Austria fordert:
  • die Reduzierung der Bund- Länder- Bezirks- und Gemeindegliederung auf zwei Verwaltungsebenen, den Bund und die aufzuwertenden Bereiche.
  • die Einschränkung der Gesetzgebungskompetenz auf den Nationalrat und die Errichtung eines milizionären Bundesrates mit jeweils einem Vertreter aus jeder Grossgemeinde.
  • die Aufwertung der Grossgemeinden zu selbständigen Gebietskörperschaften mit demokratischen Wahlen zum Grossgemeinderat.
  • die Übertragung von Landeseigentum zu den aufgewerteten Grossgemeinden entsprechend dem Bevölkerungsanteil und die darauf folgende Auflösung der Landtage und Landesverwaltungen.
  • die Übertragung von Gemeindeeigentum zu den aufgewerteten Grossgemeinden und die Reduzierung der bisherigen Gemeinden auf die Funktion von Wahlkreisen bei den Wahlen zum Grossgemeinderat, – mit der Gewährleistung, dass jede bisherige kleine Gemeinde mit einer Person im Grossgemeinderat vertreten ist.
Der Blick aus unseren Wohnzimmern führt uns über Gemeindegrenzen hinaus. Wir bringen unsere Kinder in die Kindergärten und Schulen im Bezirk, finden unsere Arbeitsplätze überwiegend im Bezirk, sind mit unserer Verwandtschaft und unserem Freundeskreis über Gemeindegrenzen hinaus verbunden und haben unsere vielfältigen sozialen Kontakte aufgrund besserer Kommunikationsmittel nicht mehr innerhalb der Gemeinde, sondern innerhalb des Bezirkes, jener politischen Einheit, die in der Bundeshauptstadt und in den westlichen Talschaften seit jeher als identitätsstiftend betrachtet wird.

Bereits vor Jahrzehnten wurden in Österreich Kleingemeinden zusammengelegt, ein Schritt im politischen Konsens, da er allen vernünftig erschien. In den letzten Jahren haben Gemeinden begonnen, ihre Versorgungseinrichtungen zusammenzulegen, und dies in einzelnen Fällen auch über Landesgrenzen hinaus. Die Zentrumpartei Austria vertritt den Standpunkt, dass die Zeit reif sei für den nächsten Schritt einer Verwaltungsänderung, der Zusammenführung von Gemeinden zur Grossgemeinde mit den geographischen Grenzen der heutigen Bezirke, die im ZPA- Programm zukünftig als Bereiche bezeichnet werden.

Diesem Schritt müsste jedoch eine breite öffentliche Diskussion mit einer neuen Selbstdefinition Österreichs vorausgehen. Diese Diskussion wurde von einem steirischen Politiker bereits vor zwei Jahrzehnten angeregt, ist jedoch sogleich wieder verstummt, denn nach der Frage : “ Brauchen wir denn neun Landesparlamente ? „war seiner politischen Karriere eine gewisse Abflachung zu eigen.

Er begnügte sich danach mit der Forderung nach einer geringfügigen Verkleinerung des Landtages in seinem Bundesland, – man hört von ihm seither nichts mehr.

Die Diskussion über eine Verfassungs- und Verwaltungsänderung war aber nie ganz verstummt und führte zur Einsetzung des „Österreichkonvents“. Diese ergebnislos verlaufene, lang andauernde Veranstaltung war sicherlich nicht gratis, aber auch nicht umsonst, denn sie hat uns vor Augen geführt, wo die politische Macht aufgrund der Verfassung in diesem Staat wohnt: – in den Bundesländern!

Die Zentrumpartei Austria fordert jedoch die Auflösung dieser Länderstruktur und die Aufwertung der Grossgemeinden. Sie beginnt also den politischen Wettbewerb mit einem sportlichen „Aufkreuzen“ gegen die bisherige politische Selbstverständlichkeit, die uns in die sozialpolitischen Unwetter einer vergreisenden Gesellschaft treiben lässt.
Eine neue politische Gliederung dieses Staates, die sowohl den Anforderungen des Subsidiaritätsprinzips als auch den Anforderungen der wirtschaftlichen Effizienz entspricht, findet sich für die Zentrumpartei am ehesten in den beiden Ebenen des Bundes und der Grossgemeinden, in denen die bisherigen Gemeinden zusammen gelegt sind.

Ihr Feldbacher, was verbindet Euch mit den Ennstalern ?

Ihr Leute aus Reutte, was verbindet Euch mit den Lienzern ?

Ihr Gänserndorfer, was verbindet Euch mit den Kremsern ?

Die nächsten Zeilen dieser Seite werden für die Beantwortung einer Frage verwendet, die sich durch alle Bereiche des ZPA- Programmes zieht, nämlich der Frage: „Welche Organe sollten nach Wegfall der Landesverwaltungen die unmittelbare Bundesverwaltung in den Bereichen ( heute Bezirke ) gewährleisten ?

Im Konzept der ZPA ist dies die nachfolgend aufgezählte Gruppe von „Referenten“, welche die nachfolgend angeführten staatlichen Funktionen auf Bezirksebene ( ZPA: Bereichseben ) verkörpern, und ihnen unterstellte Referate leiten sollen.

Diese Funktionen, hochdotiert nach NP- Schema, sollten von über 50 jährigen Personen mit ausgeprägter Sachkenntnis und einem hohen Grad an sozialer und emotionaler Intelligenz ausgefüllt werden. In ihrer Verantwortung würde die Umsetzung der von den Zentralstellen der einzelnen Ressorts vorgegeben Direktiven liegen.
Diese Funktionen sind nicht durch die neu zu schaffenden Grossgemeineden zu besetzen, sondern durch die Zentralstellen der jeweiligen Ressorts, – als unmittelbare Organe der Bundesverwaltung !
Exekutiv- Referent
Arbeits- Referent
Finanz- Referent
Umwelt- Referent
Gerichts- Referent
Wirtschafts- Referent
Sanitäs- Referent
Bildungs- Referent
Sozial- Referent
Miliz- Referent
Krankenhaus- Referent
Landwirtschafts- Referent

Diese Funktionen stellen im Konzept der Zentrumpartei nach Auflösung der Landesebene das Grundgerüst der rechtsstaatlichen Exekutive im Sinne der Gewaltenteilung unterhalb der Zentralstellen der einzelnen Ministerien dar.

Sie wären entscheidend für die staatstragende Kontinuität und müssten währen der Ausübung ihrer Funktion einen besonderen rechtlichen Schutz erhalten. Ihre Mitarbeiter sollten sie sich bei beständiger Kenntnis des Arbeitsmarktes im Bereich ( Bezirk ) selbst aussuchen, heranbilden und nach dem NP- Diagramm entlohnen können.

Österreich könnte sich entscheiden, ob es seine innerstaatliche Kontinuität durch 300 000 gewerkschaftlich organisierte, defacto unkündbare Bedienstete oder durch 3000 weisungsgebundene, absetzbare hochbezahlte Schlüsselkräfte gestalten lässt.

Dieser Denkansatz wird vermutlich einige Leser überraschen und wurde wohl innerhalb der österreichischen Parteienlandschaft noch nie formuliert, ist aber innerhalb der Argumentationskette der Zentrumpartei zwingend erforderlich, wenn es darum geht, die innerstaatlichen Strukturen so schlank wie möglich zu gestalten, um Mittel frei zu bekommen für die Lösung der dringendsten Probleme unserer Zeit, – Geburtenrate der Östereicherinnen, zukünftige Arbeitslosigkeit nach Beendigung des Nullzinses, Überschuldung, Umweltbelastung und Migration aus Afrika.

Natürlich muss als nächstes die Frage beantwortet werden, wer denn diese Referenten einsetzen soll.

In den letzten zwei Jahrzehnten wurde die Besetzung von Leitungsfunktionen im Öffentlichen Dienst immer komplexer, weil sich die Spitzen der politischen Parteien, angesichts eines populistischen Gespenstes davor gescheut haben, zu ihrer Machtfunktion zu stehen. Dies hat in unsinnigen Objektivierungsverfahren sehr viel Zeit, Geld und innere Reibereien in allen Ebenen unseres Staates gekostet.

Natürlich wird nach wie vor parteipolitsch interveniert, und wenn ein Fünfzigjähriger während einer Bewerbung für eine Leiterfunktion im Öffentlichen Dienst eine zu seinem Nachteil erfolgende parteipolitische Einflussnahme auf ein Objektivierungsverfahren beklagt, dann hat dies wohl eine gehörige Portion von Spätpubertät an sich.

Wer denn, wenn nicht die politischen Parteien, die sich alle vier Jahre der Wiederwahl stellen müssen, sollte über die Macht der Bestellung von Leiterfunktionen im Öffentlichen Dienst verfügen ? Dies ist eine ihrer zentralen Funktionen in einer repräsentativen Demokratie, nur sollte man dazu auch dann stehen, wenn der Zeitgeist die Sache gerade etwas erschwert.

Die Zentrumpartei verteidigt hier nicht die Umfärbungsaktionen an der Oberfläche einer Landesbürokratie, nur weil eine andere der alten Parteien ein wenig voran liegt. Aus den ersten Punkten ihres Parteiprogrammes ist ableitbar, dass sich dieses Problem auf Länderebene für die Zentrumpartei nicht mehr stellt.

Die Zentrumpartei beschreitet auch bezüglich der Bestellungspraxis im Öffentlichen Dienst ein gutes Stück Neuland und empfiehlt die Einsetzung einer sogenannten “ Bestellungskommission “ in jedem Ressort, in die von jeder im Nationalrat vertretenen Partei nur eine Person entsandt wird, die nicht dem Nationalrat angehört, und mit der selben Anzahl von Stimmen ausgestattet ist, über welche die entsendende Partei im Natonalrat verfügt.

In dieser “ Bestellungskomission “ könnten Kandidaten mit 2/3- Mehrheit in ihre Funktion auf Bereichsebene bestellt und auch mit 2/3 – Mehrheit wieder von ihrer Funktion entbunden werden, wobei ein noch zu diskutierendes Reststimmenverfahren auch den kleinen Parteien eine aliquote Mitsprache ermöglichen sollte.

In diesen Bestellungskommissionen könnte dann hinter verschlossenen Türen parteitaktisch verhandelt werden, nur die Stimmenzusammensetzung bei einer Bestellung oder Abberufung müsste veröffentlicht werden.
Mit diesem Modus könnten auch Abteilungsleiter in den Zentralstellen besetzt werden, lediglich die Sektionschefs wären davon ausgenommen, denn jeder Minister sollte die Befugnis erhalten, die Sektionschefs seines Hauses bei Amtsantritt selbst zu bestimmen.

Bis jetzt hat das Publikum des mit Gebührenpflicht finanzierten staatlichen Fernsehens bei Amtsantritt eines Ministers meist nur seine Schritte von der Bürotür zu seinem Schreibtisch präsentiert bekommen, mitunter einige verlegene Gesten von Sekretärinnen, denen eine rechtzeitige Flucht nicht gegönnt war.

Die Zentrumpartei möchte in diesen Szenen sehen, wie die angetretenen designierten Sektionschefs dem Minister ihre Referenz erweisen, denn an dieser Schnittstelle zwischen demokratisch eingesetztem Ressortchef und Spitzenbürokratie ist das bisherige Wesen unserer Staatsform als Oberflächendemokratie recht deutlich in Erscheinung getreten.

Die Einführung von Minister- Kabinetten ist aus dieser Handlungsunfähigkeit von demokratisch gewählten Ressortchefs gegenüber den Sektionschefs entstanden, – die zielführende Forderung hätte lauten müssen: Absetzbarkeit der Sektionchefs !

Ansonsten bleiben unsere Nationalratswahlen demokratisches Zierwerk.