Verteidigung

Die Kapazität des österreichischen Bundesheeres ist für jeden Militärexperten der umliegenden Staaten aus drei Eigenschaften abzuleiten:

  1. Budget von 0,75 % des BIP, davon 75 % Pesonalkosten.
  2. Beamtendienstrecht
  3. Bindung an föderale Staatsstruktur.
Somit kann das österreichische Bundesheer der letzten Jahrzehnte auch beschrieben werden als „sozialpolitisches Langzeitprojekt mit Kostümzwang und Regionalförderung“, und das ist gut so, denn man kann ein Heer nicht friedlicher in die Bevölkerung integrieren als es Österreich nach dem zweiten Weltkrieg gemacht hat.
Nun gilt es aber, innerhalb der europäischen Entwicklung eine Neuorientierung vorzunehmen, und dabei sind die bisherigen Strukturen eines „Beamtenheeres“ eher hinderlich.

Die Zentrumpartei Austria beobachtet mit Bedauern, wie die jungen, sehr gut ausgebildeten und motivierten Offiziere und Unteroffiziere nach wenigen Jahren erkennen müssen, dass ihnen in ihrem Berufsalltag bereits auf den unteren Ebenen ein Spagat zwischen Lösung von Sachproblemen und Rücksichtnahme auf die politische Durchdringung des Heeres durch die Personalvertretung abverlangt wird.

Wechselhafte politische Zielvorgaben und eine aufgeblähte Bürokratie tragen dazu bei, dass im Kader des österreichischen Bundesheeres eine Resignation Einzug gehalten hat, die auch die Wahrnehmung des Heeres in der Gesamtbevölkerung negativ beeinflusst.
Die Zentrumpartei Austria fordert die Entwicklung Europas zu einem Staatenbund als Konglomerat von „weitgehend“ selbstbestimmenden Einzelstaaten und nicht die Entwicklung zu einem europäischen Bundesstaat.

Daraus abgeleitet ergibt sich die Forderung nach einer eigenstaatlichen Verteidigung, die der demokratisch gewählten politischen Führung diese Staates unterstellt bleibt.

Die bereits vor einem Jahrzehnt eingegangenen Verpflichtungen im Petersberg-Abkommen stehen dazu nicht im Widerspruch, unter der Voraussetzung, dass eine klare organisatorische Trennlinie gezogen wird zwischen Truppen, die einem europäischen Kommando unterstellt werden sollen, und jenen Truppen, die einzig der Aufrechterhaltung der österreichischen Souveränität dienen.

Daraus wird die Anregung abgeleitet, dass eine klare organisatorische Trennlinie zwischen UNO- und Petersberg– Kontingenten einerseits und innerstaatlicher souveränitätsbezogener Verteidigung andererseits gezogen wird.

In dieser souveränitsbezogenen Verteidigungsstruktur soll das Milizsystem beibehalten werden, in Kombination mit einem ASVG- Berufsheer, in dem Abteilungs- Kommandanten ihre vorgegebenen Aufgaben mit Personalhoheit und Finanzhoheit erfüllen und die Bezahlung der Heeresangehörigen nach dem Wechsel ins ASVG im NP-Schema der Zentrumpartei erfolgt.

Eine Verkleinerung der Miliz erscheint in Anbetracht des derzeitigen europäischen Umfeldes als sinnvoll, verlangt aber zugleich die Beantwortung der Frage nach der Leistungsfähigkeit dieser Miliz. Die Antwort auf diese Frage lässt sich auf drei Punkte reduzieren.

Der Milizionär soll motiviert sein, die Freiheit Österreichs unter Einsatz seines Lebens zu verteidigen, er soll die Fähigkeit haben, sich mit dem Sturmgewehr im kleinen Verband militärisch zu verhalten, und er soll körperlich fit und seelisch belastbar sein.

Nur einer dieser drei Punkte ist durch eine militärische Ausbildung beeinflussbar, das ist der Umgang mit dem Sturmgewehr mit der Fähigkeit, sich im kleinen Verband militärisch zu verhalten.

Jedem durchschnittlich intelligenten, motivierten jungen Staatsbürger sind diese Fähigkeiten innerhalb von sechs Monaten vermittelbar.

Daraus ergibt sich die Forderung nach einer Reduzierung der militärischen Ausbildung zum Milizionär auf einen Zeitraum von sechs Monaten.

Im Programm der ZPA ist eine allgemeine Wehrpflicht nicht mehr vorgesehen, an ihre Stelle tritt eine allgemeine Pflicht zum Zivildienst für Männer in der Dauer von sieben Monaten. Diesen Zivildienstpflichtigen soll die Wahl offen stehen, sich an Stelle des Zivildienstes für eine Milizausbildung zu entscheiden, – für die sie jedoch einen Eignungstest zu bestehen hätten, – um in einem nachfolgenden Milizstand für Einsätze nach innerstaatlichen Katastrophen und für innerstaatliche militärische Einsätze bereit zu stehen.

Der Großteil eines Jahrganges könnte jedoch den zivilen Einrichtungen zugeführt werden, wodurch die massiven Einschnitte im Öffentlichen Dienst, wie sie von der Zentrumpartei gefordert werden, eher umgesetzt werden könnten, denn hier geht es um eine Größenordnung von 25 000 zusätzlichen Zivildienern jährlich.

Wenn man als Diskussionsgrundlage einen Milizstand von 40.000 Mann im Alter zwischen zwanzig und vierzig Jahren annimmt, ergibt sich daraus die Erfordernis, dass pro Jahr etwas mehr als 2000 Milizionäre ausgebildet werden müssten und da besteht in den derzeitigen Heeresstrukturen mit jährlich 30 000 Grundwehrdienern doch einiger Handlungsfreiraum.

Die lähmende Auseinandersetzung mit halbmotivierten Rekruten, die zum Heer gehen, weil der Zivildienst um einiges länger dauert, würde ein Ende finden. Auch das Motiv, den Präsenzdienst über sich ergehen zu lassen, um sich nicht eine Berufsmöglichkeit im Öffentlichen Dienst zu verbauern, hätte ein Ende,

– denn nach der Forderung der Zentrumpartei wäre eine Milizfunktion nicht mit einer beruflichen Tätigkeit im Öffentlichen Dienst und nicht mit einer freiwilligen Einbindung in eine zivile Einsatzorganisation vereinbar.

Jedem Bezirk in Österreich sollte eine Milizkompanie zugeteilt sein, die personell unabhängig von Rettung, Feuerwehr und Exekutive von den vorbestimmten politischen Instanzen kurzfristig mobilisierbar sein müsste.

Diese Bereitschaft zu kurzfristiger Einberufung bei Katastrophen und zu militärischer Verteidigung dieses Staates wäre durch ein monatliches Milizgeld in der Höhe von 200 Euro plus Pensionsbeitrag nach NP- Schema abzugelten. Diese Miliz würde also weniger als ein Zehntel des derzeitigen Heeresbudgets beanspruchen.

Den Frauen sollte der Eintritt in ein ASVG– Berufsheer und in die Petersberg- und UNO- Kontingente offen stehen, – nicht jedoch die Miliz.

Über eine Zivildienstpflicht für Frauen wird in der Zentrumpartei noch heftig diskutiert.

Die Zentrumpartei befürwortet die erfolgte Beschaffung der neuen Abfangjäger, weil diesem Staat durch seine Entscheidung für eine europäische Abwehrstruktur auf einige Jahre hinaus nicht vorgehalten werden kann, dass er durch ein zu geringes Verteidigungsbudget und durch seine geografische Lage im Zentrum Europas ein Trittbrettfahrer der gesamteuropäischen Verteidigung sei.

Auf zehn Jahre finanziert bedeutet dieser Beschaffungsvorgang eine Erhöhung der Ausgaben diese Staates für seine Verteidigung von derzeit 0,62 auf 0,75 Prozent des BIP, das ist eine Größenordnung, die sich allemal rechtfertigen lässt, vor allem in Hinblick auf die Verteidigungsbudgets der anderen EU- Staaten.

Dass bei einer Beschaffung dieses Ausmaßes wirtschaftspolitischer Druck ausgeübt und „Begünstigungen“ unterschiedlichster Art gewährt wurden, dies ist für die Zentrumpartei naheliegend wie die Annahme, dass diese „Begünstigungen“ in sehr viele, nicht eruierbare Kanäle aufgezeigt werden mussten. Ebenso naheliegend erscheint die Annahme, dass die Kompensationsgeschäfte nur einen Teil des angekündigten Umfanges erreichen werden.

Damit muss aber eine Demokratie leben können, und auch damit, dass die Oppositionsparteien dieses Thema am Köcheln halten, wohl um zu verschleiern, dass sie für die Kernprobleme dieses Staates, die zu geringe Geburtenrate und die Arbeitslosigkeit keinerlei konstruktive Lösungsansätze anbieten können.

Neutralität

Grundlegende Voraussetzung für eine Neutralitätsdebatte ist in der Sichtweise der Zentrumpartei die Souveränität eines Staates, denn erst wenn diese unzweifelhaft gegeben ist, dann kann man darüber diskutieren, ob dieser Staat auch neutral sein will, oder nicht.

In Österreich haben sich, bis auf eine Ausnahme, die Mitglieder des Nationalrates von ihren Sitzen erhoben, und haben eine Europa- Verfassung im Namen der Bevölkerung dieses Staates angenommen.

Mit dem Annehmen dieser EU- Verfassung waren die Nationalräte bereit, einen Teil der österreichischen Souveränität abzugeben. Jede Debatte über die Neutralität Österreichs ist seit jenem denkwürdigen Ereignis nicht viel mehr als ein “ Wolkenschieben „.

Natürlich ist Österreich seit dieser Abstimmung noch neutral, so neutral wie ein Wolf in seinem Rudel, – oder so neutral wie ein Schaf in seiner Herde.