Schwarzarbeit
Mehr als 20 Milliarden Euro, und somit mehr als 8 % der österreichischen Wertschöpfung wird am grauen Arbeitsmarkt zusätzlich zum offiziellen BIP erwirtschaftet.
Die weitverbreitete humorvolle Redewendung “ steuerfreie Facharbeit erbringen „ hat auch die Zentrumpartei bewogen, sich vom Wort “ Pfusch „ zu verabschieden, sie führt als Ersatz die Wortschöpfung „ steufern „ ein.
Die Zentrumpartei fasst sich kurz: „Landsleute, die in einem Arbeitsverhältnis mit zumindest 38,5 Wochenstunden beschäftigt sind, sollen daneben steufern können, soviel sie wollen!
Für die Zentrumpartei ist es selbstverständlich, dass Facharbeiter die Kenntnisse aus ihren Berufen an einigen Wochenendtagen in ihrem Umfeld gegen Barzahlung einsetzen können sollen. Die daraus resultierende Beeinträchtigung des Privatlebens und eine eventuell verminderte Leistungsfähigkeit im regulären Arbeitsverhältnis haben die Leute selbst zu verantworten.
Facharbeiter erbringen zudem in ihrem Arbeitsverhältnis eine relativ hohe Abgabenleistung und genügen damit bereits den Anforderungen eines staatlichen Solidarsystems.
Ein „Steuferer“, der bei einer etwaigen Kontrolle nicht ein 38- stündiges Beschäftigungsverhältnis vorweisen kann, soll Gewissheit darüber bekommen, dass in der Lohnverrechnung seiner legalen Teilzeitarbeit in den nachfolgenden Jahren kein Altersfaktor zur Anwendung kommen wird.
Bei Ansicht der NPLA- Diagramme ist ersichtlich, dass eben dieser nicht vollbeschäftigte „Steuferer“ seinem Arbeitgeber wird erklären müssen, dass in den nächsten Jahren die Lohnkosten für seine Teilzeitbeschäftigung etwas höher liegen, und sich nicht mit dem Altersfaktor verringern werden.
Der einzige bürokratische Schritt wäre das Einspeichern des Beendigungsdatums dieser „Steuferer- sanktion“ in das e-card- System, was wohl am besten vom Bezirks- Arbeitsreferat gemacht werden könnte.Diese Sanktion hätte jedoch eine beachtliche abschreckende Wirkung, denn sie würde die Lohnkosten im legalen Beschäftigungsverhältnis des betroffenen „teilzeit- beschäftigten Steuferers“ erhöhen, und dies für die folgenden zwei bis drei Jahre, und selbst dann, wenn er ein 38,5- Stunden Arbeitsverhältnis eingeht.
Die zu fordernden Konsequenzen für einen „Steuferer“, der einer Teilzeitbeschäftigung im Öffentlichen Dienst nachkommt, unterliegen derzeit in der Zentrumpartei noch einer gründlichen Diskussion, sie werden in absehbarer Zeit dargelegt werden.