DEMOKRATIEREFORM = WAHLRECHTSREFORM
Das Konzept der Zentrumpartei mit der Forderung nach lediglich zwei Verwaltungsebenen – Bund und Bezirke – bietet die Möglichkeit für eine neue Form der repräsentativen Demokratie, über die in der ZPA noch heftig diskutiert wird, denn in diesem Konzept erscheint es naheliegend, dass jeder Bezirk eine/n VertreterIn in den Nationalrat entsendet.
Die Forderungen der Zentrumpartei Austria im aktuellen Diskussionsstadium :
- Verkleinerung der Wahlkreise entsprechend den Bezirksgrenzen, denn nur so haben Kandidaten, die nicht aus den Sozialpartnern oder aus den etablierten Parteien kommen, eine Chance auf einen Einzug in den Nationalrat.
- Jeder Bezirkswahlkreis entsendet bei der Nationalratswahl den stimmenstärksten Kandidaten in den Nationalrat.
- Verkleinerung des Nationalrates auf etwa 140 Abgeordnete, entsprechend der Anzahl von Bezirken, die sich aus der Bezirksgliederung Österreichs ergibt.
- Bildung des Bundesrates durch die zweitstärksten Kandidaten aus den Bezirkswahlkreisen.
- Einschränkung des freien Mandates und Staerkung des Clubzwangs, – denn das Parlament ist eine Arena fuer politische Konzepte, – es ist weder Ideenbörse noch Bühne für Querulantentum. Ein Clubchef als Repräsentant einer politischen Strömung, der von zwei Drittel seiner Fraktionsmitglieder bestellt wird, sollte die Macht bekommen, quertreibende Abgeordnete seiner Fraktion aus dem Nationalrat auszuschliessen ! ! !
- Keine Einbringung von Gesetzesinitiativen aus Ministerrat und Sozialpartnerschaft. Einbringung von Gesetzesvorschlägen ins Parlament ausschließlich durch Parlamentsfraktionen.
- Abwertung der Minister zu Exekutivorganen mit finanzieller Herabstufung und Verbannung der Ministerriege aus dem Parlament, – was auch architektonisch bei der Neugestaltung des Plenarsaals berücksichtigt werden könnte
Nach einem Jahrzehnt der parlamentarischen Lähmung, hervorgerufen durch Abspaltungen und Umbenennung von Kleinparteien, ist es verständlich, dass die Impulse für ein Mehrheitswahlrecht im Nationalrat zunehmen und auch von Vertretern der beiden Großparteien formuliert werden.
Zweifellos könnte ein Mehrheitswahlrecht die parlamentarische Arbeit effizienter gestalten, es gilt jedoch die Merkmale zu beachten, durch die sich unser Staat von westlichen Demokratien unterscheidet, die schon lange mit einem Mehrheitswahlrecht leben.
In Österreich ist der Parlamentarismus derzeit eher schwach ausgeprägt und wird nicht nur von außen ergänzt, sondern vielmehr sogar von außerparlamentarischen Interessensverbänden dominiert, die sich um beide Großparteien gruppieren.
Rund 47 % der Wahlberechtigten haben 2006 nicht die Großparteien gewählt, und dennoch verfügte die darauffolgende Regierung auf Grund der ständig abnehmenden Wahlbeteiligung über eine Verfassungsmehrheit, und sie konnte eine demokratiepolitische Weichenstellung vornehmen, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Festigung jener Verhältnissse führen wird, gegen die eine populistische Bewegung mit einem sehr hohen Stmmenanteil in den 90- er Jahren angelaufen ist.