DEMOKRATIEREFORM = WAHLRECHTSREFORM

Das Konzept der Zentrumpartei mit der Forderung nach lediglich zwei Verwaltungsebenen – Bund und Bezirke – bietet die Möglichkeit für eine neue Form der repräsentativen Demokratie, über die in der ZPA noch heftig diskutiert wird, denn in diesem Konzept erscheint es naheliegend, dass jeder Bezirk eine/n VertreterIn in den Nationalrat entsendet.

Die Forderungen der Zentrumpartei Austria im aktuellen Diskussionsstadium :

  • Verkleinerung der Wahlkreise entsprechend den Bezirksgrenzen, denn nur so haben Kandidaten, die nicht aus den Sozialpartnern oder aus den etablierten Parteien kommen, eine Chance auf einen Einzug in den Nationalrat.
  • Jeder Bezirkswahlkreis entsendet bei der Nationalratswahl den stimmenstärksten Kandidaten in den Nationalrat.
  • Verkleinerung des Nationalrates auf etwa 140 Abgeordnete, entsprechend der Anzahl von Bezirken, die sich aus der Bezirksgliederung Österreichs ergibt.
  • Bildung des Bundesrates durch die zweitstärksten Kandidaten aus den Bezirkswahlkreisen.
  • Einschränkung des freien Mandates und Staerkung des Clubzwangs, – denn das Parlament ist eine Arena fuer politische Konzepte, – es ist weder Ideenbörse noch Bühne für Querulantentum. Ein Clubchef als Repräsentant einer politischen Strömung, der von zwei Drittel seiner Fraktionsmitglieder bestellt wird, sollte die Macht bekommen, quertreibende Abgeordnete seiner Fraktion aus dem Nationalrat auszuschliessen ! ! !
  • Keine Einbringung von Gesetzesinitiativen aus Ministerrat und Sozialpartnerschaft. Einbringung von Gesetzesvorschlägen ins Parlament ausschließlich durch Parlamentsfraktionen.
  • Abwertung der Minister zu Exekutivorganen mit finanzieller Herabstufung und Verbannung der Ministerriege aus dem Parlament, – was auch architektonisch bei der Neugestaltung des Plenarsaals berücksichtigt werden könnte

Nach einem Jahrzehnt der parlamentarischen Lähmung, hervorgerufen durch Abspaltungen und Umbenennung von Kleinparteien, ist es verständlich, dass die Impulse für ein Mehrheitswahlrecht im Nationalrat zunehmen und auch von Vertretern der beiden Großparteien formuliert werden.

Zweifellos könnte ein Mehrheitswahlrecht die parlamentarische Arbeit effizienter gestalten, es gilt jedoch die Merkmale zu beachten, durch die sich unser Staat von westlichen Demokratien unterscheidet, die schon lange mit einem Mehrheitswahlrecht leben.

In Österreich ist der Parlamentarismus derzeit eher schwach ausgeprägt und wird nicht nur von außen ergänzt, sondern vielmehr sogar von außerparlamentarischen Interessensverbänden dominiert, die sich um beide Großparteien gruppieren.

Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Sozialversicherungen und der in beiden Großparteien verankerte staatliche Bereich mit seinem Einfluss auf die Gewerkschaften bilden ein Schattengeflecht in unserer Demokratie, in der ein junger Minister das Parlament mit der zwar empörenden, aber leider treffenden und deshalb schmerzhaften Bezeichnung “ Quasselbude “ bedacht hat.
Wenn nun durch ein Mehrheitswahlrecht bei derzeitigem NR- Wahlgesetz ein „Macht- Ping- Pong“ der Großparteien installiert wird, dann werden auf nicht absehbare Zeit hinaus die oppositionellen Impulse zu einem außerparlamentarischen Dasein verdammt, und unsere überbordende innerstaatliche Verwaltung braucht auf längere Sicht einen ernst zu nehmenden Korrekturfaktor nicht zu fürchten. Die Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre würde diesen Effekt noch verstärken.

Rund 47 % der Wahlberechtigten haben 2006 nicht die Großparteien gewählt, und dennoch verfügte die darauffolgende Regierung auf Grund der ständig abnehmenden Wahlbeteiligung über eine Verfassungsmehrheit, und sie konnte eine demokratiepolitische Weichenstellung vornehmen, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Festigung jener Verhältnissse führen wird, gegen die eine populistische Bewegung mit einem sehr hohen Stmmenanteil in den 90- er Jahren angelaufen ist.

In der Sichtweise der Zentrumpartei würde ein Parlament, in das jeder Bezirk eine/n Delegierte/n entsendet mit einer 4- Jahres- Legislaturperiode die demokratische Willensbildung lebendiger gestalten, und zu einer höheren Wahlbeteiligung führen, was gleichzusetzten ist mit einer Stärkung der Demokratie, denn die Oppositionsparteien könnten durch engagierte Persönlichkeiten in kleinen Wahlkreisen ( Bezirke ) ebenso den Einzug ins Parlament erreichen.

Die Zentrumpartei lehnt im derzeitigen Diskussionsstadium aus diesen Überlegungen heraus ein Mehrheitswahlrecht bei derzeitigem NR- Wahlgesetz und die Verlängerung der Legislaturperiode entschieden ab, und drängt im Gegenzug auf die Einführung eines Wahlrechtes, in dem jeder Bezirk durch eine(n) Abgeordnete(n) vertreten ist.
Zweifellos müsste die Effizienz dieses Parlaments erhöht werden, – ein kleiner Schritt in diese Richtung wäre, die Geschäftsordnung des Nationalrates dahingehend abzuändern, dass innerhalb einer Lagislaturperiode weder eine Umbenennnung einer Fraktion noch eine Neubildung einer Fraktion oder eines Clubs möglich sein könnte.