Staat / Religion

Die Kirchensteuer ist in Österreich an die Lohnsteuer- Bemessungsgrundlage gekoppelt, dies hat zur Folge, dass die Finanzkämmerer der Diözesen das derzeitige Stagnieren im unteren Lohnsegment gelassen beobachten können, solange die Bruttolöhne im oberen Segment eine beachtliche Zunahme erfahren.

Die Kirchen haben aufgrund ihrer verständlichen Hemmschwelle, bei der Einhebung der Kirchensteuer alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, einen nicht unbeträchtlichen Steuerausfall und deshalb spricht sich die Zentrumpartei für folgenden Kompromiss aus.

Österreich sollte den Kirchen einen Teil seiner staatlichen Einnahmen abtreten und die Kirchensteuer nicht mehr als Individualsteuer einheben lassen. Dieser staatliche Transfer könnte nominal höher sein als die derzeitigen Nettoeinnahmen der Kirchen aus der Kirchensteuer. Die zukünftige Wertentwicklung dieser vom Staat an die Kirchen übermittelten Transferleistung müsste jedoch an die Wertentwicklung des unteren Lohnsegmentes gekoppelt werden.

Die Zentrumpartei sieht hier eine Chance, die gesellschaftspolitische Kraft der christlichen Kirchen ein wenig aufzumuntern und formuliert die Forderung, dass die Grundlage für den staatlichen Kirchentransfer nicht mehr an die Bruttolöhne, sondern an die Wertentwicklung des „untersten Nettokollektivvertrags“ oder an die Wertentwicklung einer neuen Richtgröße, der so genannten „unteren Nettoquartane“ zu koppeln sei.

Diese „untere Nettoquartane“ wäre die Nettolohnhöhe, die eine Grenze bildet zwischen jenem Viertel der vollbeschäftigten Nettolohnempfänger, die weniger erhalten als die darüber liegenden drei Viertel. Natürlich müsste auch die Gesamtzahl der Vollbeschäftigten in dieser Berechnung berücksichtigt werden.

Eine Wertzunahme dieser unteren Nettoquartane hätte Mehreinnahmen der Kirchen zur Folge und zusätzlich wäre für sie der Aufwand für Bemessung, Vorschreibung und Einhebung der Kirchensteuer nicht mehr erforderlich.

Durch diesen Kunstgriff könnten die kirchlichen Kreise in unserem Staat veranlasst werden, in ihrem hintergründigen aber effektvollen Wirken mit den Gewerkschaften der Privatwirtschaft an einem Strang zu ziehen.

Somit hätten die Gewerkschaften nach der, von der Zentrumpartei geforderten Auflösung ihrer staatlichen und staatsnahen Anteile, einen nicht zu unterschätzenden Weggefährten an ihrer Seite.

Diese eine Regelung mit Religionsbezug könnte dann in den Verfassungsrang erhoben werden.

Grundsätzliches

Das Bedürfnis nach religiöser Sinngebung der eigenen Existenz ist in unterschiedlicher Ausprägung allen Menschen zueigen. Daraus lässt sich ableiten, dass es im Verantwortungsbereich eines säkularen Staates liegt, für die Erhaltung jener Strukturen zu sorgen, die eine Religionsausübung ermöglichen.

In der Menschheitsgeschichte ist der säkulare Staat eine sehr junge Form des menschlichen Miteinander, eine kurze jahrzehntelange Erscheinung, die gut mit den ersten Wochen nach der Abnabelung in der Entwicklung des menschlichen Individuums vergleichbar ist.

Ebenso wie während der Entwicklung des menschlichen Embryos die Nabelschnur eine lebensnotwendige Verbindung mit seinem Ursprung aufrecht erhält, ebenso ist die gedeihliche Entwicklung eines säkularen Staates an eine funktionsfähige religiöse Nabelschnur gebunden.

Sie bedeutet für einen säkularen Staat eine ständige Verbindung mit jener Regelkraft des menschlichen Zusammenlebens, aus der er sich herausentwickelt hat, eine nach körperlicher Abnabelung weiter existierende seelische Nabelschnur, deren anhaltendes Pulsieren sowohl im Interesse der Kirche als auch im Interesse des Staates liegen sollte.
Im Menschenbild der Zentrumpartei rücken angesichts der drohenden Vergreisung zwei Ahnengestalten der antiken Literatur in den Vordergrund, Philemon und Baucis als Personifizierung der in allen Menschen lebenden Idee von der “ Großen Ehe „, die mit göttlichem Segen beginnt und an deren nahendem irdischen Ende die Transzendenz ins Haus gebeten und bewirtet wird.

Diese beiden Ahnengestalten könnten uns beständige Ermahnung an den Respekt vor dem Alter sein, den wir in Zukunft immer mehr benötigen werden. Die Zentrumpartei hält es jedoch für staatlich existenziell, dass wir dieser Alterung nicht hilflos entgegentreiben, sondern sie durch eine Verjüngung ergänzen, und sei es um den Preis von einschneidenden innerstaatlichen Veränderungen.

Diese Verjüngung müsste aber in Österreich, wo die “ Große Ehe “ immer seltener wird, auch mit jenen “ Kleinen Ehen “ erfolgen können, in deren erotischer Sinnlichkeit “ der Schrei des Lebens nach sich selbst „ von einer chronischen Heiserkeit überlagert wird, deren Ursache neben anderen Faktoren in der eklatanten wirtschaftlichen Abhängigkeit der Frauen bei mehrfacher Mutterschaft liegen dürfte.

In der derzeitigen Diskussion über die abnehmenden Geburtenzahlen sind die christlichen Kirchen die ersten namhaften Gruppierungen, die laut darüber nachdenken, ob nicht den Frauen die Erziehungsleistung mit Geld abgegolten werden sollte, und dies über die ersten drei Jahre hinaus. Dafür zollt ihnen die Zentrumpartei Respekt, auch wenn die weiteren Fragen, in welcher Höhe und wie lange dies erfolgen sollte, innerhalb der christlichen Kirchen noch nicht artikuliert werden, vermutlich aus Ratlosigkeit gegenüber dem Problem der Finanzierung.

Die christlichen Kirchen scheinen erkannt zu haben, dass sie damit gewinnen können, denn einerseits könnte die für alle betroffenen Frauen schmerzhafte, und für alle gesellschaftlichen Gruppierungen beschämende Anzahl von Abtreibungen vermindert werden, und andererseits könnten sich die christlichen Kirchen im Abendland gegenüber dem Islam profilieren, denn „Geld den erziehenden Frauen“ bedeutet „Verminderung der Abhängigkeit für Frauen“, und dies dürfte unter den Anhängern der moslemischen Glaubensrichtung in Europa einige kontroversielle Diskurse zur Folge haben.

Das Kindergeldkonzept der Zentrumpartei bedeutet die Grundsicherung eines Kindes relativ unabhängig vom Erwerbseinkommen seiner Eltern. Dass dadurch die Geburtenrate in Österreich ansteigen würde, dies ist bis jezt lediglich eine These, deren Überprüfung nicht leicht fällt, denn sie setzt die Bereitschaft zu einschneidenden innerstaatlichen Veränderungen voraus, weil ehestmöglich etwas weniger als zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes freigemacht werden müssten.
Wenn innerstaatliche Veränderungen nicht gewollt werden, dann verbleibt für Österreich nur noch die vermehrte Zuwanderung, und diese auch aus moslemischen Gesellschaften oder die Hinwendung zum Ehegesetz der christlichen Kirchen mit der strafrechtlichen Sanktion der Abtreibung – oder beides.

Wenn sich aber das demokratische Österreich als säkularer Staat durch abnehmende Geburtenzahlen seiner eigenen Zukunft beraubt, dann werden die Diskussionen mit den moslemischen Teilen unserer Gesellschaft über die Sinnhaftgkeit der Trennung von Kirche und Staat in absehbarer Zeit deutlich zunehmen, denn dieser säkulare Staat Österreich ist derzeit nicht imstande, ausreichend Nachwuchs hervor zu bringen.

Die Zentrumpartei erwartet daher mit wachem Sensorium die Äußerungen der christlichen Kirchen zur Frage,

– ob ihnen die Stabilisierung einer erschlankten säkularen Staatsform durch eine Steigerung der Geburtenrate neben straffreier Abtreibung näher liegt

– als eine zunehmende Wertediskussion mit den moslemischen Gesellschaften, die jedoch nicht nur die Position der christlichen Kirchen, sondern auch den Primat des Staates relativieren.

Nach diesen grundsätzlichen Überlegungen seien abschließend die Bemühungen jener klerikalen Kreise erleichtert, die stets damit befasst sind, den Geist zwischen den Zeilen zu erkennen. Ihnen sei bereits vor Artikulierung ihrer Frage in sinnändernder Erweiterung der Worte eines großen Abendländers geantwortet :

“ Es ist der Geist, der durchstudiert die groß‘ und kleine Welt,

– um es am Ende nicht so gehn zu lassen, wie es Gott gefällt. „