Neben der offiziellen Arbeitslosigkeit gibt es in Österreich etwa 450.000 Erwerbsunfähigkeits- Pensionen und daneben noch 120.000 Früh- und Korridorpensionen, inclusive „Hackler“.

Die Zentrumpartei stellt der üblichen Kosmetik der Arbeitslosenzahlen eine grob schematische Überlegung entgegen. Darin wird ein Anteil der Invaliditätspensionisten zwischen 50 und 65 Jahren als umbenannte Arbeitslose betrachtet. Dieser Anteil wird mit Vorbehalten auf 150 000 Personen geschätzt, – eine eher zurückhaltende Einschätzung.

Damit gäbe es in Österreich neben den offiziell Arbeitslosen und Schulungsteilnehmern eine weitere beachtliche Anzahl von Menschen, die im Alter von 50 bis 65 Jahren noch arbeitswillig sind, aber am Arbeitsmarkt nicht mehr integriert werden können.

Sie werden zum Zwecke der Beschönigung der Arbeitslosenstatistik in die Invaliditäts- und Frühpension gedrängt, – und dies häufig nach einem Jahr Arbeitslosenunterstützung und ebenso häufig aus einem Angestelltenverhältnis im staatsnahen Bereich.

Offiziell Arbeitslose im Jahreschnitt 2019
300.000
Arbeitslose in Schulungen im Jahresschnitt 2019 ?
60.000
Arbeitslose in Invaliditätspension gedrängt
150.000
Früh- Hackler- und Korridorpensionen zwischen 50 und 65 Jahren
120.000
Arbeitslose an den Universitäten zwischengelagert
50.000
Arbeitslose Schulabgänger
10.000
Wiedereinsteigerinnen nach Kindererziehung ausserhalb von Schulungsprogrammen.
30.000
Bezieher von Pensionsvorschuss 20.000
Bezieher von Krankengeld vor Pensionsantritt 10.000
Unselbständig Beschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor
3.800 000
davon unselbständig Teilzeitbeschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor
1.100 000
Vollzeitbeschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor
2.700 000
Unselbständig Vollzeit- Erwerbstätige in der Privatwirtschaft.
2.400 000
AUVA- Versicherte nach Ausbildung
3.600 000
 
 
Anteil der unselbständig Vollzeit- Erwerbsfähigen bis 65, die in der Privatwirtschaft vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt bleiben. Die Invaliditätspensionisten sind darin nicht enthalten.
25 %

Die Zentrumpartei hält diese Größe von rund 25 % für die volkswirtschaftlich relevante Arbeitslosigkeit, die von den etablierten Parteien und auch von der OECD einer andauernden Kosmetik unterzogen wird. Die Zentrumpartei bietet in ihren Anregungen zum Arbeitsmarkt mit dem NPLRA- Schema ein Konzept für die nachhaltige Absenkung dieses Prozentsatzes.

Sind die Gewerkschaften der Privatwirtschaft in Geiselhaft des öffentlichen Sektors ?

Einerlei, ob die Bilder aus Athen, Wien, Paris, London, Rom oder Berlin kommen, an vorderster Front bei Protestkundgebungen der Gewerkschaften marschieren ihre bestens organisierten Teile aus dem öffentlichen Sektor.

Aber der Staat ist kein böser kapitalistischer Ausbeuter, im Gegenteil, er wurde über Jahrzehnte nach und nach zum Selbstbedienungsladen des Öffentlichen Sektors

Die Zentrumpartei stellt in diesem Kapitel einige grundsätzliche Überlegungen über die Struktur des ÖGB an, die in den Medienberichten in unserem Staat nicht zu finden sind.

Von Zeit zu Zeit veröffentlicht der ÖGB seine Mitgliederzahlen. Die folgende Tabelle fasst die üblicherweise durchmischte Auflistung der einzelnen Teilgewerkschaften in zwei Gruppen zusammen, einerseits den privatwirtschaftlichen und andererseits den staatlichen- staatsnahen Teil mit den Mitgliederzahlen aus dem Jahr 2018.

Öffentlicher Dienst
251 136  
PRO- GE Met / Tex / Nahrung / Chem
237 075
GPA- staatsnaher Bereich ?
80 633
 
GPA- Privatwirtschaft ?
200 000
VIDA – Eisenbahn, soziale Dienste
66 000
VIDA- Privatwirtschaft
67 678
Gemeindebedienstete plus Kunst / Medien / Sport Freie Berufe
146 065
 
Bau / Holz
117 865
Post / Fernmeldewesen
45 013
 
Staatlicher, – staatsnaher Bereich

592 847

 
Privatwirtschaft
618 618

Laut ÖGB- Präsident lag der Mitgliederstand zu Jahresanfang 2019 bei 1.211 465.

Das Interesse der Zentrumpartei liegt nicht so sehr in der Erfassung der genauen Mitgliederzahlen der einzelnen Teilgewerkschaften, sondern vielmehr in einem Vergleich der Zahlengrößen des staatlichen/staatsnahen Bereiches mit denen des privatwirtschaftlichen Bereiches, sofern sie sich voneinander abgrenzen lassen, was für die GPA und für die VIDA nur ansatzweise gelingen kann.

Diese Auflistung lässt aber unzweifelhaft zwei wesentliche Interessensgruppen innerhalb des ÖGB erkennen, den ohnehin geschützten staatlichen- und staatsnahen Bereich und den Bereich der Privatwirtschaft. Aus dieser Auflistung ist auch abzuleiten, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der Privatwirtschaft etwas über 20 % liegt, während im staatlichen und staatsnahen Bereich dieser Prozentsatz, wenn man die vielen ÖBB- Pensionisten abzieht, jenseits der 80 % liegen dürfte.

Wenn also alljährlich im Herbst die Lohnrunden eröffnet werden, dann bekommen die Forderungen der privatwirtschaftlichen Gewerkschaften nur dadurch ihr Gewicht, dass die Gewerkschaften des staatlichen und staatsnahen Bereiches ihnen einen stillschweigenden Schulterschlusss bieten, denn mit der geringen Organisationsdichte in ihrem Rücken würden sich die Verhandlungsteams der privatwirtschaftlichen Gewerkschaften alleine auf brüchiges Eis begeben.

Der Preis für diesen stillschweigenden Schulterschluss muss dann während des ganzen Jahres durch Wohlverhalten entrichtet werden, wenn der Öffentliche Dienst seine Interessen gegenüber dem Staat durchsetzt, und dieser ganzjährige Vorgang ist für die österreichischen Steuerzahler alljährlich sehr teuer.

Dies nicht so sehr, weil die Gehaltsforderungen des Öffentlichen Sektors exorbitant hoch wären, sondern deshalb, weil die staatlichen und staatsnahen Bereiche nicht dahin bewegt werden können, die Notwendigkeit vieler ihrer Dienstposten in Frage zu stellen.

Häufig wechselnde Staatssekretäre als Verhandlungspartner erhöhten zusätzlich die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften des Öffentlichen Sektors, und wenn diese bei der Bestellung eben jener Staatssekretäre, die ihnen als Verhandlungspartner auf Regierungsseite gegenüber sitzen, hinter den Kulissen auch noch ein Wörtchen mitzureden haben, – wie bei Kostelka, Einem, Schlögl, Ruttensdorfer, Finz, Bures, Schieder und Heinisch-Hosek,

– ja, dann wird es eben österreichisch !

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Mehr als 20 Milliarden Euro, und somit mehr als 8 % der österreichischen Wertschöpfung wird am grauen Arbeitsmarkt zusätzlich zum offiziellen BIP erwirtschaftet.

Die weitverbreitete humorvolle Redewendung “ steuerfreie Facharbeit erbringen „ hat auch die Zentrumpartei bewogen, sich vom Wort “ Pfusch „ zu verabschieden, sie führt als Ersatz die Wortschöpfung steufern „ ein.

Die Zentrumpartei fasst sich kurz: „Landsleute, die in einem Arbeitsverhältnis mit zumindest 38,5 Wochenstunden beschäftigt sind, sollen daneben steufern können, soviel sie wollen!

Für die Zentrumpartei ist es selbstverständlich, dass Facharbeiter die Kenntnisse aus ihren Berufen an einigen Wochenendtagen in ihrem Umfeld gegen Barzahlung einsetzen können sollen. Die daraus resultierende Beeinträchtigung des Privatlebens und eine eventuell verminderte Leistungsfähigkeit im regulären Arbeitsverhältnis haben die Leute selbst zu verantworten.

Facharbeiter erbringen zudem in ihrem Arbeitsverhältnis eine relativ hohe Abgabenleistung und genügen damit bereits den Anforderungen eines staatlichen Solidarsystems.

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Im NPLRA- Schema ist eine monatliche Auszahlung von Überstunden und Überstundenzuschlägen nicht möglich. Diese Überstunden und auch die Überstundenzuschläge müssten daher auf einem Arbeitszeitkonto als Zeitgutschrift registriert werden, wobei auch Leistungsprämien lediglich in Form eines Überstunden– Guthabens dargestellt werden können.

Analog dazu könnten Abwesenheiten als „Unterstunden“ festgehalten werden.

Diese Überstunden und Unterstunden hätten die Funktion einer Zweitwährung mit verzinsbaren Aktiv- und Passivwerten.

Nach einigen Wochen könnte eine Anpassung erfolgen, wobei es dem Arbeitnehmer überlassen bleiben sollte, eine der folgenden Varianten zu wählen:

  1. Eine Nettolohnerhöhung in Stundenlohn- Stufen und damit verbundener LOST- Erhöhung und PBT- Veränderung bei gleich bleibender Arbeitszeit, bis das Arbeitszeit- Guthaben abgebaut ist.
  2. Eine Arbeitszeit- Verringerung in ganzen Stundenschritten oder Zeitausgleich bei gleich bleibendem Nettolohn und gleich bleibenden LOST- und PBT-Werten, bis das Arbeitszeit -Guthaben abgebaut ist.
  3. Eine Depotbildung von Überstunden für eine Lohnfortzahlung nach einer Kündigung über die gesetzliche Lohnfortzahlungsfrist ( LFZ- Frist ) hinaus.

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In den meisten Bezirken in Österreich gibt es den Chefarzt der Gebietskrankenkasse. Die ZPA hält diese Funktion für nicht mehr zeitgemäß, sie bietet für die Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall neue Denkansätze, und fordert die Beendigung der derzeitigen Chefarztfunktion und die staatliche Einsetzung von Arbeitsmedizinern als “ Bezirks- Arbeitsreferenten „.

Dieser Arbeitsreferent soll einem Mitarbeiterteam , je nach Bereichsgröße von 3 bis 5 Personen , darunter ein zusätzlicher Arbeitsmediziner, vorstehen, welches ausschließlich damit beschäftigt sein soll, die Lohnkosten von Problem– Arbeitnehmern im Bereich soweit zu senken, dass die eingangs erwähnte Gewinnprämisse für den Arbeitgeber weiterbesteht.

Ein von Kündigung bedrohter Arbeitnehmer, oder auch dessen Arbeitgeber soll sich an diesen Arbeitsreferenten wenden können, der sich dann vor Ort die Details des von Kündigung bedrohten Arbeitsverhältnisses ansieht,

– und dem Arbeitnehmer auf seiner e-card jenen Betrag einspeichert, der dem Arbeitgeber bei Aufrechtbleiben des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsreferat des Bezirkes aus Steuermitteln monatlich ersetzt wird.

Diese Arbeitsreferenten sollten nach einer wirtschaftlichen Zusatzausbildung mit den örtlichen Gegebenheiten und Problembereichen des lokalen Arbeitsmarktes bestens vertraut, und auf Grund ihrer medizinischen Ausbildung am ehesten in der Lage sein, die individuelle Situation eines Beschäftigungsverhältnisses einzuschätzen.

Die ZPA fordert, dass diesen “ Arbeitsreferenten “ die Kompetenz zugeteilt werde, die Anstellung eines Arbeitslosen durch die monatliche Refundierung eines Teils der Lohnkosten an den Arbeitgeber zu bewerkstelligen.
Ein vom Arbeitsreferat des Bereiches festgesetzter monatlicher Lohnkostenersatz an den Arbeitgeber, überwiesen vom Arbeitsreferat aus Steuergeldern, – dieses Konzept der Zentrumpartei ist eine unbürokratische Alternative zum “ Kombilohn „.
Der Begriff „Kündigungsfrist“ wird im weiteren durch den Begriff „Lohnfortzahlungs- Frist“ oder „LFZ- Frist“ ersetzt, denn in den Überlegungen auf dieser Seite bedeutet Kündigung das sofortige Ausscheiden aus dem Betrieb bei Weiterführung der Bezahlung bis zum Ende dieser “ LFZ- Frist „.

Bei sofortiger Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung hätte der Arbeitnehmer während der LFZ- Frist des vorherigen Arbeitsverhältnisses zwei Nettoeinkommen mit zweimaligen LOST- und PBT– Werten, die sich nicht gegenseitig beeinflussen sollten.

Dies wäre ein Anreiz für die ehest mögliche Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses, und damit wäre die „Zwischenlagerung“ in Schulungsprogrammen des AMS weniger erforderlich.
Betrieblich zielgerichtete Weiterbildung können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer selber organisieren und die teuren, oftmals vergeblichen AMS- Schulungen, mit denen die Arbeitslosenzahlen einer andauernden Kosmetik unterzogen werden, könnten massiv reduziert werden.

An dieser Stelle muß die ZPA wiederum die Vorzüge ihres Kindergeld– Konzeptes hervorheben. Denn dadurch verliert eine Kündigung für einen Arbeitnehmer mit Versorgungspflichten den wesentlichen Teil ihres Schreckens, denn sie macht ihn und seine Angehörigen nicht mehr zu Bittstellern innerhalb der Sozialbürokratie.

Wenn der Gekündigte im darauf folgenden Monat in seinem Umfeld lediglich eine Arbeit mit zwanzig Prozent geringerem Nettolohn findet, reduziert sich das monatliche Budget seiner vierköpfigen Familie durch das weiter gezahlte staatliche Kindergeld nur in einem einstelligen Prozentbereich!
Die Abkoppelung der finanziellen Versorgung der Nachkommen vom Erwerbseinkommen der Eltern durch das Kindergeldkonzept der Zentrumpartei ist die Voraussetzung für eine konstruktive Gestaltung des Arbeitsmarktes, und diese Steuerung des Arbeitsmarktes werden wir in den kommenden Jahren dringend benötigen.
Die folgenden Tabellen verdeutlichen die Funktion des Arbeitsreferenten. Dieses Zahlenwerk geht von der Annahme aus, dass für die Unterstützung von Arbeitslosen in Österreich rund 1,4 Milliarden Euro aus Steuermitteln zur Verfügung stehen würden, ein Bruchteil der derzeitigen Mittel – und dass der Arbeitsreferent in einem durchschnittlichen Bezirk mit etwa 60000 Einwohnern 802.750 Euro pro Monat als Lohnkostenersatz den Arbeitgebern zuteilen kann, wenn sie die betreffenden Arbeitslosen nach dem NPLRA- Schema beschäftigen.
Bevölkerung im Bezirk
60.000
unselbständig erwerbstätig von 15 bis 65 Jahren
23.000
davon Arbeitslose von 15 bis 65 Jahren
2.500
Beträge in EUR
Staatliche Mittel für Arbeitsmarktförderung pro Jahr
1.400.000.000
Jahresbudget eines Bezirks- Arbeits- Referates
10.000.000
Monatsbudget eines Bezirks- Arbeits- Referates
833.333
3,66 % davon Kosten des Bezirks- Arbeits- Referates
30.583
Freie Mittel für den Arbeitsmarkt pro Monat pro Bezirk
802.750

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Die folgenden Zeilen sind besser verständlich nach der Lektüre des Kapitels über die Lohnverrechnung , denn hier wird davon ausgegangen, dass in der betrieblichen Lohnverrechnung der Nettolohn als Basis betrachtet wird und davon prozentuell der Pensionsbeitrag und der staatliche Abgabenblock ermittelt werden. Die Einführung der Begriffe „LOST“ und „PBT“ wird im Kapitel über die Lohnverrechnung vorbereitet.

Im ersten Diagramm lässt sich eine “ Grundwert- Kurve “ eines monatlichen staatlichen Abgabenblocks ( LOST ) in einem Arbeitsverhältnis, ausgehend von einem bestimmten zwölfmaligen monatlichen Nettolohn mit der grauen Linie darstellen.

Die graue LOST- Linie ist aber nur als Aneinanderreihung von Ausgangswerten zu verstehen, die durch Alter, Geschlecht und Region eine zielgerichtete Absenkung erfahren würden, was in den nachfolgenden Kapiteln genauer erörtert wird.

Ebenso lässt sich darunter mit der blauen Linie der Pensionsbeitrag (PBT) darstellen, der ebenfalls als Prozentsatz des Nettolohnes aufgetragen ist,

– und der mit Relevanz für das individuelle staatliche Pensionskonto des unselbständig Erwerbstätigen der staatlichen Pensionsversicherung zugeführt werden könnte.

Das alleinige gleichmäßige “ Aufstreichen “ des 13., 14. und manchmal 15. Monatsgehaltes und deren Verschmelzung mit den zwölfmaligen monatlichen Löhnen und Gehältern würde alleine noch nicht viel bringen, es ist jedoch eine Voraussetzung für den nächsten Schritt.

Denn nun kann der nettolohn- abhängige staatliche Abgabenblock (LOST) durch eine altersabhängige Korrekturkurve überlagert werden und damit geht eine Tür auf zu einer staatlich lenkbaren, höchst unbürokratischen Beeinflussung der Schwachstellen des Arbeitsmarktes, der Jugend- und Altersarbeitslosigkeit.

Ausgehend von den letzten Sätzen lässt sich im folgenden Diagramm die altersabhängige Reduktion der Lostlast eines Beschäftigungsverhältnisses darstellen und dabei ist auch eine unterschiedliche Regelung für beide Geschlechter unbürokratisch möglich.

Die Frauenerwerbsquote wird somit durch ein staatlich festlegbares Diagramm lenkbar, das die Lohnkosten der Frauen im Vergleich zu gleichaltrigen Männern senkt, und dies bei gleichem Nettolohn. Damit wird dem Argument, dass die Konzepte der Zentrumpartei die Frauen zurück an den Herd drängen, der Boden entzogen

Hier erfolgt also die Rückkehr zum eigentlichen Thema dieses Programmpunktes, – zum Arbeitsmarkt.

So könnten nach den oben angeführten Veränderungen der Lohnverrechnung, also nach Einführung eines staatlich festgesetzten NPL– Schemas in die betriebliche Lohnverrechnung, die beiden Problembereiche des Arbeitsmarktes, die Jugend- und Altersarbeitslosigkeit und zusätzlich die Frauenerwerbsquote in der Form staatlich unbürokratisch beeinflusst werden,

– dass die LOST- Last für das Jugendalter und die LOST– Last für das fortgeschrittene Erwachsenenalter entlang einer geschlechtsspezifischen Kurve eine Absenkung erfahren. Dadurch wird die Beschäftigung dieser Gruppen durch herabgesetzte Lohnkosten für Arbeitgeber interessanter.

Dieser altersabhängige Senkungsfaktor müsste natürlich eine nominelle Obergrenze haben, denn die Lostlast eines älteren Spitzenmanagers soll sich ja nicht gegen Null entwickeln!

Betrachtet man die linke Seite des letzten Diagramms und hält sich den fünfzehnjährigen Schulabgänger vor Augen, so findet man hier die Erklärung dafür, warum das Kindergeldmodell der ZPA einen abfallenden Teil auch noch für die Fünfzehn- bis Achtzehnjährigen vorsieht.

Durch den Altersfaktor ist ihr Beschäftigungsverhältnis im ersten Jahr von der Lost-Last befreit. Für den Arbeitgeber werden dadurch die Lohnkosten verringert und die Nettolöhne könnten auf Grund des parallel ausbezahlten Kindergeldes unter die neu einzuführende abgesenkt werden.

Damit würde eine kritische Phase in der Adoleszenz, der Einstieg ins Erwerbsleben durch Absenkung der Lohnkosten für diese Altersgruppen wesentlich erleichtert werden.

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Die Zentrumpartei fordert die gleichmäßige Verteilung des “ 13., 14. und 15.“ auf zwölf gleiche Beträge und ihre Verschmelzung mit den monatlichen Löhnen und Gehältern.

Diese Forderung dürfte in den etablierten Parteien einige Erheiterung auslösen, gilt doch eine Diskussion über das Urlaubs- und Weihnachtsgeld weithin als politisches Tabu– Thema, da vermutlich der Großteil der unselbständig Erwerbstätigen einer der folgenden, sich überschneidenden Gruppen angehört:

  • die untere Einkommensgruppe mit der Angst, dass ihr etwas weggenommen wird,
  • die obere Einkommensgruppe, die weiterhin einen Steuervorteil verschleiern kann,
  • jene große Gruppe mit einem Kleinformat als Sprachrohr, die bei überzogenem Gehaltskonto froh darüber ist, zu Weihnachten und im Urlaub ihren Lieben einige Zuwendungen ermöglichen zu können

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Für die ZPA erfordert das gegebene wirtschaftliche Umfeld eine Senkung der Lohnkosten bei gleichzeitiger Steigerung der Nettolöhne über dem Mittelwert aus Inflationsrate und Wirtschaftswachstum. Zugleich sollen geringere Abgaben die staatlichen Leistungen gewährleisten, das Pensions- und Sozialsystem stabil bleiben, die Arbeitslosenzahlen abnehmen, und dies ohne Neuverschuldung, kurz gesagt : “ die Quadratur des Kreises.“

Die Zentrumpartei betrachtet es als Aufgabe einer neuen Partei, auch zum Thema “ Arbeitsmarkt “ unkonventionelle Vorschläge zu machen und Neues aufzuzeigen, denn sie ist nicht der Rücksicht auf konventionelle Kernwählerschichten verhaftet. In ihrem Arbeitsmarktkonzept geht die ZPA von nachfolgender Prämisse aus:

“ Arbeitsplätze entstehen oder werden erhalten, wenn Unternehmen für die Durchsetzung ihrer Produkte und Dienstleistungen am Markt Mitarbeiter benötigen.“

 Die ZPA hält Abstand zu planwirtschaftlichen Konzepten !

An dieser Stelle sei noch einmal an die Argumentationskette der Zentrumpartei erinnert, an deren Anfang die Überlegung steht, wie die Geburtenrate angehoben werden könnte. Die ZPA hält dieses Kernproblem unserer Gesellschaft mit massiver Geldverlagerung in Richtung Kindererziehung für beeinflussbar, und will diese Mittel durch eine Straffung der innerstaatlichen Verwaltung aufbringen.

Letzteres hat aber zur Folge, dass die Wirtschaft für einige tausend Landsleute aufnahmefähig werden muss, die aus staatlicher Verwaltungstätigkeit ausscheiden und in die Privatwirtschaft wechseln.

Dies ist natürlich ein Problem, weil bereits rund 450 000 Personen unter unterschiedlichen Titeln aus dem Erwerbsleben ausgegrenzt sind, die Arbeitslosenzahlen ohnehin bereits kosmetisch zurecht geputzt werden und in den nächsten Jahren nach dem Euro-Crash sprunghaft ansteigen werden, wenn die Arbeitslosigkeit aus den Südländern nach Norden driftet.

Die Zentrumpartei widmet deshalb dem Kapitel „Arbeit und Wirtschaft“ besondere Aufmerksamkeit und bearbeitet dieses komplexe Thema aus den nachfolgenden verschiedenen Blickwinkeln,

– denn dieser Programmteil ist der Angelpunkt im Parteiprogramm der ZPA !

Den Anfang dieses Kapitels bilden Formulierungen über das Programm der Zentrumpartei, das sich durch zwei Grundeinstellungen charakterisieren lässt.

Zum einen durch die Forderung nach möglichst freier Lebensgestaltung des Individuums mit Respekt vor den Grenzen des Nächsten, – zum andern durch die Forderung nach sozialer Absicherung der Schwächeren, – aber, und darin liegt der Unterschied zu den Sozialprogrammen der etablierten Parteien,

diese Absicherung der Schwächeren muss so unbürokratisch wie möglich erfolgen, damit nicht bereits ein Gutteil der Mittel von den Verteilungsstrukturen selbst verbraucht wird.

Im Konzept der Zentrumpartei sind Kinder und Jugendliche sowie Schwangere in den letzen drei Schwangerschaftsmonaten durch das Kindergeld abgesichert. Somit ist der Großteil von Sozialtransfers für Schwangere und Alleinerziehende und die damit verbundene Bürokratie nicht mehr erforderlich.

Die alleinerziehende Mutter von zwei oder mehr Kindern, die für unsere Gesellschaft das derzeit Kostbarste, die Erziehung von Kindern bewerkstelligt, soll sich nie mehr am Sozialamt anstellen müssen.

Die Arbeitnehmer am Anfang und am Ende des Erwerbslebens sind durch den Altersfaktor in den NPLRA- Diagrammen in der Form unterstützt, dass die Lohnkosten ihrer Beschäftigungsverhältnisse staatlich gelenkt, jedoch höchst unbürokratisch vermindert werden können.

Jene Arbeitnehmer, die dem Leistungsdruck unserer Gesellschaft nicht gewachsen sind, können durch die gezielte individuelle Lohnkostensenkung der Arbeitsreferenten in den Bereichen in einem Arbeitsverhältnis gehalten werden.

Somit entfällt auch die Erfordernis eines Großteils der Sozialtransfers für diese Gruppen, denn sie würden im NPLRA- Schema zumindest über ein Einkommen in der Höhe der Grundsicherung verfügen können, dies allerdings mit einem individuell angepassten Anteil einer eigenen Leistung.

Die Zentrumpartei vertritt die Überzeugung, dass die Einsparungen der Transfersummen für diese genannten Problemgruppen wesentlich größer ist als die Verminderung des Lohnsteueraufkommens aus dem NPLRA- Konzept, zumal auch die bisher mit diesen Transfersummen verbundene Bürokratie entbehrlich wird.

Die weiteren erforderlichen Sozial- Agenden sind im Konzept der Zentrumpartei auf die Bereiche verlagert. Im Sozialministerium ist dagegen eine Reduzierung der Mitarbeiter auf eine Hundertschaft vorgesehen, die sich ähnlich wie im Gesundheitsministerium lediglich mit der Auswertung von Daten befasst, die von den Bereichen einlangen.

Für weitere soziale Agenden des Staates soll auf Bereichsebene die Funktion des Bereichs– Sozialreferenten installiert werden, eine Bundesfunktion auf Bereichsebene, nicht eine von der Großgemeinde besetzte Funktion.
Dieser Bereichss- Sozialreferent ( BSR ) soll mit seinen Teams, die er sich selbst zusammenstellt, die Regelung folgender Aufgaben bewerkstelligen:
  • Regelung des Kindergeldbezuges für soziale Randgruppen mit Kontrollen
  • Betreuung von nicht integrierbaren Personen
  • Betreuung und wirtschaftliche Absicherung von Behinderten
  • Transferleistung bei Erwerbsunfähigkeit ( EUT )
  • Pflegegeld
  • Ausgleichszulagen
  • Sachwalterschaft
  • Adoptionen

Dazu ergänzend fordert die Zentrumpartei in jedem Bezirk den Aufbau eines Bereichs-Sozialfonds, dessen Dotierung von der Bevölkerung des jeweiligen Bereicheses erfolgen sollte, um den Bereichs-Sozialreferenten in die Lage zu versetzen, bei unvorhersehbaren sozialen Notfällen finanziell einzugreifen.

In der Wahrnehmung der Zentrumpartei gibt es in jeder prospektiven Großgemeinde eine beachtliche Zahl von wirtschaftlich gut gestellten Gruppen, die bereit sind, durch karitatives Engagement eventuelle Notstände im wahrnehmbaren Umfeld zu beheben, die aber nicht bereit sind, durch eine Erhöhung der staatlich vorgeschrieben Abgaben eine aufgeblähte Verteilungsbürokratie zu subventionieren.

Eine Berücksichtigung der Beiträge von Unternehmen zu diesem Sozialfond in der Bemessung ihrer Körperschaftssteuer wäre zu diskutieren.

Die gewichtige Bedeutung von karitativen Einrichtungen und Spendenaktionen ist im Grunde ein Beleg für die Mangelhaftigkeit und ungenügende Zielsicherheit der staatlichen Unterstützung für die Schwächsten. Die bisherige Notwendigkeit eben dieser Einrichtungen stellt einen Makel in der Sozialpolitik unseres Staates dar .

“ Licht ins Dunkel “ ist ein dünnes Trostpflaster auf den sozialen Wunden, die eine behäbige Sozialbürokratie ignoriert.

Die Zentrumpartei Austria fordert, dass mit der österreichischen Staatsbürgerschaft unmittelbar der Versicherungsschutz in einer zusammengefassten staatlichen Krankenversicherung verbunden wird , – aus verwaltungstechnischen Gründen und als sozialer Kitt zur Stärkung des schwächelnden österreichischen „Wir- Gefühls“.

Für die ärztliche Versorgung allgemein vertritt die Zentrumpartei den Grundsatz, dass die zur freien Berufsausübung in Österreich berechtigte Ärzteschaft den Ort der Niederlassung frei wählen soll. Über die Niederlassungsfreiheit für Ärzte aus der EU wird in der Zentrumpartei noch heftig diskutiert.

Der niedergelassenen Ärzteschaft, sowohl den bisherigen Kassenärzten als auch den Wahlärzten, soll die Möglichkeit offen stehen, ministeriell vorgegebene Honorarsätze für Leistungen innerhalb eines Leistungskataloges mit dem Bezirks- Sanitätsreferat als Außenstelle des Gesundheitsministeriums abzurechnen und nicht mehr mit den vielen Krankenversicherungsträgern, denn im NPL- Schema der Zentrumpartei sind die vielen Krankenversicherungsträger nicht mehr enthalten.

Diese Honorarsätze sollen vom Bodensee bis zum Neusiedler See gleich sein, lediglich in abgelegenen Gebieten könnte ihre Höhe durch geographische Korrekturfaktoren beeinflusst werden, damit sich Ärzte auch in entlegenen Landstrichen niederlassen.

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