Bezirks Arbeitsreferat
Dieser Arbeitsreferent soll einem Mitarbeiterteam , je nach Bereichsgröße von 3 bis 5 Personen , darunter ein zusätzlicher Arbeitsmediziner, vorstehen, welches ausschließlich damit beschäftigt sein soll, die Lohnkosten von Problem– Arbeitnehmern im Bereich soweit zu senken, dass die eingangs erwähnte Gewinnprämisse für den Arbeitgeber weiterbesteht.
Ein von Kündigung bedrohter Arbeitnehmer, oder auch dessen Arbeitgeber soll sich an diesen Arbeitsreferenten wenden können, der sich dann vor Ort die Details des von Kündigung bedrohten Arbeitsverhältnisses ansieht,
– und dem Arbeitnehmer auf seiner e-card jenen Betrag einspeichert, der dem Arbeitgeber bei Aufrechtbleiben des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsreferat des Bezirkes aus Steuermitteln monatlich ersetzt wird.
Diese Arbeitsreferenten sollten nach einer wirtschaftlichen Zusatzausbildung mit den örtlichen Gegebenheiten und Problembereichen des lokalen Arbeitsmarktes bestens vertraut, und auf Grund ihrer medizinischen Ausbildung am ehesten in der Lage sein, die individuelle Situation eines Beschäftigungsverhältnisses einzuschätzen.
Bei sofortiger Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung hätte der Arbeitnehmer während der LFZ- Frist des vorherigen Arbeitsverhältnisses zwei Nettoeinkommen mit zweimaligen LOST- und PBT– Werten, die sich nicht gegenseitig beeinflussen sollten.
An dieser Stelle muß die ZPA wiederum die Vorzüge ihres Kindergeld– Konzeptes hervorheben. Denn dadurch verliert eine Kündigung für einen Arbeitnehmer mit Versorgungspflichten den wesentlichen Teil ihres Schreckens, denn sie macht ihn und seine Angehörigen nicht mehr zu Bittstellern innerhalb der Sozialbürokratie.
Bevölkerung im Bezirk |
60.000
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unselbständig erwerbstätig von 15 bis 65 Jahren |
23.000
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davon Arbeitslose von 15 bis 65 Jahren |
2.500
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Beträge in EUR
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Staatliche Mittel für Arbeitsmarktförderung pro Jahr |
1.400.000.000
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Jahresbudget eines Bezirks- Arbeits- Referates
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10.000.000
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Monatsbudget eines Bezirks- Arbeits- Referates |
833.333
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3,66 % davon Kosten des Bezirks- Arbeits- Referates |
30.583
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Freie Mittel für den Arbeitsmarkt pro Monat pro Bezirk |
802.750
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Prozent
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Personen
|
Euro mtl
|
Summen in EUR
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2
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50 |
500
|
25.000
|
5
|
125
|
470
|
58.750
|
8
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200
|
440
|
88.000
|
10
|
250
|
410
|
102.500
|
13
|
325
|
380
|
123.500
|
16
|
400
|
350
|
140.000
|
20
|
500
|
270
|
135.000
|
26
|
650
|
200
|
130.000
|
100%
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2.500
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802.750
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Selbstverständlich könnten damit noch nicht alle Langzeit- Arbeitslosen in Beschäftigung gebracht werden, deshalb ist auch der Erwerbsunfähigkeits- Transfer ( EUT ) auf Bereichsebene im Konzept.
Bei eingehender Betrachtung obiger Tabellen könnte in Ihnen, verehrter Leser, langsam ein Bild davon entstehen, welche Reserven in diesem Staat vorhanden sind, und daraus könnte die Frage abgeleitet werden, – ob nicht Arbeitslosigkeit in diesem Staat künstlich aufrecht erhalten und finanziert wird, als Rechtfertigung für die Existenz der bürokratischen Strukturen in ihrem Umfeld.
Die obigen Tabellen basieren auf einem Wert von 1,4 Mrd € jährlich, die Summe der Bruttolöhne 2018 liegen bei etwa 175 Mrd, davon fließen mehr als 10 Mrd in die Arbeitslosenversicherung, und dazu kommt noch die AMS- Förderung durch den Bund, die von der Konjunkturlage abhängt und 2019 etwa 1,25 Milliarden beträgt.
Durch die Funktion des Arbeitsreferenten auf Bereichsebene könnten auch „Problemarbeitnehmer“ durch individuell auf sie eingestellte Reduzierung der Lohnkosten ihres Beschäftigungsverhältnisses davor bewahrt werden, ein Pendeldasein zwischen Arbeitsverhältnis, Arbeitslosigkeit, Krankenstand und Sozialhilfe führen zu müssen, um schließlich in Frühpension oder Erwerbsunfähigkeitspension die Arbeitslosenstatistik kosmetisch aufzuputzen.
Kündigungen im Krankenstand würde es geben, worunter die ZPA das sofortige Ausscheiden aus dem Betrieb versteht, bei weitergeführter Entlohnung innerhalb der LFZ- Frist durch den Arbeitgeber, und nach Ablauf der LFZ- Frist, bei anhaltender Erkrankung durch den Arbeitsreferenten aus Steuermitteln und schließlich durch einen Erwerbsunfähigkeitstransfer (EUT) vom Sozialreferat des Bereiches.
Bei Aufrechtbleiben des Beschäftigungsverhältnisses während der Erkrankung, was wohl überwiegend der Fall ist, würde die Entlohnung weitergeführt werden.

Eintägige Krankenstände zu den Fenstertagen müsste der Arbeitnehmer zu 90 % selbst ausgleichen und bei Erkrankungen über drei Wochen hinaus wäre kein Arbeitnehmeranteil mehr zu leisten. Nach einem Krankenstand von 10 Arbeitstagen ( 76 h bei einer 38 h- Woche ) müsste der Arbeitnehmer 10 %, also 7,6 Stunden durch Überstunden ausgleichen.
– und dies mit minimalen bürokratischen Strukturen !
Der politisch interessierte Leser hat sicherlich schon die Konsequenz erwartet, auf die dieses Konzept hinausläuft, – eine Konsequenz, die jedoch nur im Zusammenhang mit dem Kindergeldkonzept gesehen werden darf, denn dadurch kann die Absicherung des Nachwuchses vom Erwerbseinkommen der Eltern abgekoppelt werden, und erst durch diese erfolgte Absicherung der Kinder ist das Arbeitsmarktkonzept der ZPA in Erwägung zu ziehen, – und natürlich nicht unter heutigen Bedingungen.
- Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag in der „LOST“ enthalten.
- Beendigung des Arbeitslosengeldes in der jetzigen Form.
- Bei Langzeitarbeitslosen der individuell angepasste Erwerbsersatz- Transfer ( EET )
- Eingliederung der AMS- Büros in die Bezirks- Arbeitsreferate.
- Streichung eines Großteils der bisherigen AMS- Schulungsprogramme.
Das Streichen des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für ASVG – Versicherte über 56 und für jene im unteren Lohnsegment waren die ersten Schritte der großen Koalition auf diesem Weg, der logischerweise nur zum NPLRA- Konzept der Zentrumpartei führen kann.