Soziale Sicherheit

Den Anfang dieses Kapitels bilden Formulierungen über das Programm der Zentrumpartei, das sich durch zwei Grundeinstellungen charakterisieren lässt.

Zum einen durch die Forderung nach möglichst freier Lebensgestaltung des Individuums mit Respekt vor den Grenzen des Nächsten, – zum andern durch die Forderung nach sozialer Absicherung der Schwächeren, – aber, und darin liegt der Unterschied zu den Sozialprogrammen der etablierten Parteien,

diese Absicherung der Schwächeren muss so unbürokratisch wie möglich erfolgen, damit nicht bereits ein Gutteil der Mittel von den Verteilungsstrukturen selbst verbraucht wird.

Im Konzept der Zentrumpartei sind Kinder und Jugendliche sowie Schwangere in den letzen drei Schwangerschaftsmonaten durch das Kindergeld abgesichert. Somit ist der Großteil von Sozialtransfers für Schwangere und Alleinerziehende und die damit verbundene Bürokratie nicht mehr erforderlich.

Die alleinerziehende Mutter von zwei oder mehr Kindern, die für unsere Gesellschaft das derzeit Kostbarste, die Erziehung von Kindern bewerkstelligt, soll sich nie mehr am Sozialamt anstellen müssen.

Die Arbeitnehmer am Anfang und am Ende des Erwerbslebens sind durch den Altersfaktor in den NPLRA- Diagrammen in der Form unterstützt, dass die Lohnkosten ihrer Beschäftigungsverhältnisse staatlich gelenkt, jedoch höchst unbürokratisch vermindert werden können.

Jene Arbeitnehmer, die dem Leistungsdruck unserer Gesellschaft nicht gewachsen sind, können durch die gezielte individuelle Lohnkostensenkung der Arbeitsreferenten in den Bereichen in einem Arbeitsverhältnis gehalten werden.

Somit entfällt auch die Erfordernis eines Großteils der Sozialtransfers für diese Gruppen, denn sie würden im NPLRA- Schema zumindest über ein Einkommen in der Höhe der Grundsicherung verfügen können, dies allerdings mit einem individuell angepassten Anteil einer eigenen Leistung.

Die Zentrumpartei vertritt die Überzeugung, dass die Einsparungen der Transfersummen für diese genannten Problemgruppen wesentlich größer ist als die Verminderung des Lohnsteueraufkommens aus dem NPLRA- Konzept, zumal auch die bisher mit diesen Transfersummen verbundene Bürokratie entbehrlich wird.

Die weiteren erforderlichen Sozial- Agenden sind im Konzept der Zentrumpartei auf die Bereiche verlagert. Im Sozialministerium ist dagegen eine Reduzierung der Mitarbeiter auf eine Hundertschaft vorgesehen, die sich ähnlich wie im Gesundheitsministerium lediglich mit der Auswertung von Daten befasst, die von den Bereichen einlangen.

Für weitere soziale Agenden des Staates soll auf Bereichsebene die Funktion des Bereichs– Sozialreferenten installiert werden, eine Bundesfunktion auf Bereichsebene, nicht eine von der Großgemeinde besetzte Funktion.
Dieser Bereichss- Sozialreferent ( BSR ) soll mit seinen Teams, die er sich selbst zusammenstellt, die Regelung folgender Aufgaben bewerkstelligen:
  • Regelung des Kindergeldbezuges für soziale Randgruppen mit Kontrollen
  • Betreuung von nicht integrierbaren Personen
  • Betreuung und wirtschaftliche Absicherung von Behinderten
  • Transferleistung bei Erwerbsunfähigkeit ( EUT )
  • Pflegegeld
  • Ausgleichszulagen
  • Sachwalterschaft
  • Adoptionen

Dazu ergänzend fordert die Zentrumpartei in jedem Bezirk den Aufbau eines Bereichs-Sozialfonds, dessen Dotierung von der Bevölkerung des jeweiligen Bereicheses erfolgen sollte, um den Bereichs-Sozialreferenten in die Lage zu versetzen, bei unvorhersehbaren sozialen Notfällen finanziell einzugreifen.

In der Wahrnehmung der Zentrumpartei gibt es in jeder prospektiven Großgemeinde eine beachtliche Zahl von wirtschaftlich gut gestellten Gruppen, die bereit sind, durch karitatives Engagement eventuelle Notstände im wahrnehmbaren Umfeld zu beheben, die aber nicht bereit sind, durch eine Erhöhung der staatlich vorgeschrieben Abgaben eine aufgeblähte Verteilungsbürokratie zu subventionieren.

Eine Berücksichtigung der Beiträge von Unternehmen zu diesem Sozialfond in der Bemessung ihrer Körperschaftssteuer wäre zu diskutieren.

Die gewichtige Bedeutung von karitativen Einrichtungen und Spendenaktionen ist im Grunde ein Beleg für die Mangelhaftigkeit und ungenügende Zielsicherheit der staatlichen Unterstützung für die Schwächsten. Die bisherige Notwendigkeit eben dieser Einrichtungen stellt einen Makel in der Sozialpolitik unseres Staates dar .

“ Licht ins Dunkel “ ist ein dünnes Trostpflaster auf den sozialen Wunden, die eine behäbige Sozialbürokratie ignoriert.