Die Vorzüge des NPLA- Schemas sind noch nicht gänzlich ausgeschöpft, denn es ist noch durch die unbürokratischebezirksbezogene Reduzierung der Lostlast zum NPLRA- Konzept erweiterbar ( siehe auch Tabelle im Kapitel Arbeitszeit- Konto ).

Die bisherige Regionalförderung beruht auf dem Prinzip, dass Steuergelder nach beachtlichen, meist landespolitisch gelenkten Förderungsprogrammen in Richtung bestimmter Betriebe gelenkt werden. Das NPLRA- Konzept bietet eine Alternative dazu und unterstreicht den folgenden Grundsatz der regionalen Wirtschaftsförderung der Zentrumpartei:

„Förderung sollte ausschließlich durch unbürokratisches Nicht- Einheben von Steuern und Abgaben erfolgen und nicht durch ein Kreisenlassen von Steuergeldern mit bürokratischem Reibungsverlust, und auch nicht durch Zuweisung von Steuermitteln in Form von Krediten, die dann häufig nach Jahren mit dem Arbeitsplätze- Argument nicht zurückgezahlt werden .“

Das Konzept der ZPA hat allerdings den „gravierenden Nachteil“, dass es die Bittgänge der Gemeindepolitiker in den Bürokratie- Etagen der Landeshauptstädte nicht mehr erforderlich, und die beachtliche Zahl von Politikern und Beamten der zweiten Etage im Staat entbehrlich macht.

In der folgenden Tabelle sind die geografischen Korrekturfaktoren jener Lostlast aufgelistet, die sich aus dem NPL- Diagramm ergibt. Die Regionaförderungsfaktoren sind auf den Hauptwohnsitz des Mitarbeiters bezogen, und müssen sinnvollerweise vor den Altersfaktoren zur Anwendung kommen, denn der Fünfzigjährige steht mit dem Dreißigjährigen innerhalb seines Bezirkes in Konkurrenz.

 

BREGENZ
1,05
BLEIBURG
0,80
BISCHOFSHOFEN
1,04
BRUCK / L
0,95
MARGARETHEN
1,00
DORNBIRN
1,05
WOLFSBERG
0,92
ST.JOHANN / P
1,06
GÄNSERNDORF
0,92
MARIA HILF
1,05
FELDKIRCH
1,04
GRAZ
1,03
MITTERSILL
1,06
GMÜND
0,90
NEUBAU
1,04
BLUDENZ
1,04
ST. PETER 30
1,05
ZELL AM SEE
1,08
HOLLABRUNN
0,92
JOSEFSTADT
1,05
INNSBRUCK
1,10
PUNTIGAM
0,95
SAALFELDEN
1,07
HORN
0,92
ALSERGRUND
1,00
HALL
1,05
EGGENBERG
0,97
TAMSWEG
0,94
KORNEUBURG
1,10
FAVORITEN
0,95
SEEFELD
1,05
ANDRITZ
0,95
LINZ
1,14
WAIDHOFEN / TH
0,90
OBERLAA
1,00
MATREI
0,90
GRATKORN
0,95
LEONDING
1,12
KREMS
1,08
SIMMERING
0,94
IMST
1,03
VOITSBERG
0,92
URFAHR
1,10
LILIENFELD
1,02
MEIDLING
1,00
REUTTE 10
1,05
D‘ LANDSBERG
0,96
STEYR
1,12
MELK
1,10
HIETZING
1,12
LANDECK
1,04
LEIBNITZ
0,92
WELS 20
1,14
MISTELBACH
0,90
PENZING
1,10
KITZBÜHEL
1,09
FELDBACH
0,89
BRAUNAU
1,05
MÖDLING
1,12
RUDOLFSHEIM
1,02
KUFSTEIN
1,09
FÜRSTENFELD
0,85
EFERDING
1,04
NEUNKIRCHEN
1,02
OTTAKRING
1,00
SCHWAZ
1,05
RADKERSBURG-
0,82
FREISTADT
0,80
SCHEIBBS
0,92
HERNALS
0,98
LIENZ
0,95
HARTBERG
0,96
GMUNDEN
1,14
TULLN
1,00
WÄHRING
1,12
KLAGENFURT
1,00
WEIZ
0,95
BAD ISCHL
1,14
WAIDHOFEN / TH
0,88
DÖBLING
1,12
VIKTRING
1,04
MURAU
0,92
GRIESKIRCHEN
1,00
ZWETTL
1,10
BRIGITTENAU
1,00
FERLACH
0,80
SCHLADMING
1,12
KIRCHDORF/ KR
1,02
EISENSTADT
1,02
FLORIDSDORF
1,02
VELDEN
1,08
LIEZEN
1,06
PERG
0,94
NEUSIEDL / SEE
0,92
STAMMERSDORF
1,02
VILLACH
1,05
ADMONT
1,02
RIED / I
1,12
MATTERSBURG
1,00
KAISERMÜHLEN
1,00
HERMAGOR
0,94
LEOBEN
1,00
ROHRBACH
1,00
OBERPULLENDORF
0,92
ASPERN
0,94
WINKLERN
0,93
BRUCK / M
0,94
VÖCKLABRUCK
1,06
OBERWART
0,92
GR. ENZERSDORF
1,05
SPITTAL / DR
0,95
MÜRZZUSCHLAG
0,95
ST. PÖLTEN
1,06
GÜSSING
0,80
LIESING
1,10
MILLSTATT
0,95
SALZBURG
1,12
WAIDHOFEN / Y
1,02
W‘ INNERE STADT
1,20
PURKERSDORF
1,06
FELDKIRCHEN
0,93
SEEKIRCHEN
1,06
W‘ NEUSTADT
1,04
LEOPOLDSTADT
0,90
PERCHTOLDSDORF
1,04
ST. VEIT
1,00
GLASENBACH
1,12
AMSTETTEN
1,05
LANDSTRASSE
1,10
SCHWECHAT
1,00
VÖLKERMARKT
0,93
HALLEIN
1,10
BADEN
1,06
WIEDEN
1,06

Die Zuordnung der Faktoren zu den einzelnen Bereichen ist hier noch willkürlich und soll lediglich der leichteren Erfassung des Konzeptes dienen. Einen Anhaltspunkt für die Festlegung dieser “ Regio- Faktoren “ könnte die geografische Kaufkraftverteilung bieten. Die niedrigen Faktoren in den Grenzbereichen Radkersburg, Freistadt, Ferlach und Bleiburg zeigen das Wesentliche dieses Konzeptes.

Es muss also nicht Geld nach Brüssel geschickt werden, um als Strukturförderung wieder zurückzukommen, sondern Österreich könnte seine innerstaatlichen Gebietsförderungen selber gestalten und dies durch ein DIN-A4- Blatt, auf dem die bezirksbezoge Reduzierung der Lostlast von Beschäftigungsverhältnissen und somit die bezirksbezogene Reduzierung der Lohnkosten aufgelistet ist.

Dass diese Regiofaktoren im NPLRA- Konzept für die Bereiche Bleiburg und Ferlach einen Teil der Lösung des Ortstafelkonfliktes darstellen, darauf sei hier nur kurz hingewiesen, denn dieses Thama wird an anderer Stelle ausführlicher erörtert.

Der geduldige Leser möge sich nun zurücklehnen, es wird kein weiterer Korrekturfaktor in Überlegung gezogen, denn die branchenspezifische Förderung lässt sich am ehesten mit wenig Bürokratie durch reduzierte Mehrwertsteuersätze bewerkstelligen, aber selbstverständlich nur in jenen Marktsegmenten, die nicht von einem Oligomonopol beherrscht werden.