Parteien-Finanzierung

Vorausgeschickt sei hier die Regelung innerhalb der Zentrumpartei Austria, dass die Namen und Adressen von Spendern, seien es Privatpersonen, Firmen oder Organisationen in dieser Webseite veröffentlicht werden !

Die Forderungen der Zentrumpartei Austria bezüglich Parteienfinanzierung:

Anhebung der direkten Parteienförderung des Bundes auf 1 Promille des BIP und deren Überweisung an die Bundesparteien, denen die Aufteilung an ihre Strukturen in Bund- Ländern und Gemeinden überlassen werden soll. Jede Partei sollte auf Bundesebene selbst entscheiden, mit welchen Beträgen sie ihre Clubförderung, Parteiakademien und Strukturen in Bund- Ländern und Gemeinden finanzieren will.

Koppelung der Parteienförderung an die Wahlbeteiligung mit einem Richtwert bei 75 % Wahlbeteiligung.

Streichung der Wahlkampfkostenrückerstattung für Parlamentsparteien.

Verbot der Vereinsförderung durch Bund und Länder, – Vereinsförderungen ausschließlich in der untersten Körperschaft.

Dienstrechtliche Konsequenzen für die Bundes- oder Landessekretäre der gesetzlichen Interessensverbände nach finanziellen, personellen oder sachlichen Zuwendungen an politische Parteien oder Entscheidungsträgern der Verwaltung, – und dies mit Beweislastumkehr, – mit dem Ziel, eine rigorose Trennlinie zwischen Parteien und Kammern herbei zu führen.

Veröffentlichung aller Geld- Personal- und Sachleistungen an politische Parteien, seien sie von Firmen, Organisationen, Stiftungen oder Privatpersonen.

Wir leben in einem Staatswesen mit einer Produktivität von etwa 330 Milliarden Euro im heurigen Jahr 2016, in diesem Staat werden von Bund- Ländern- Gemeinden und Sozialversicherungsträgern rund 150 Milliarden an Steuern, Abgaben, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträgen eingesammelt und wieder verteilt,- und wir regeln das mit Hilfe einer repräsentativen Demokratie, in der alle Parteien auf den Ebenen des Bundes,der Länder und der Gemeinden rund 250 Millionen im Jahr an Zuwendungen aus Steuergeldern und Zwangsabgaben erhalten, das entspricht nicht einmal 1 Promille des Bruttoinlandsproduktes.

Unsere Parteien, die Transporteure des Wählerwillens aus der Wahlzelle zur Gesetzgebung sollten uns 1 Promille unserer Wirtschaftsleistung wert sein !

Andererseits verärgern uns Presseberichte, aus denen wir erfahren, dass die Zuwendungen an die Parteien vonseiten der gesetzlichen Interessensvertretungen, wie Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung und nahestehende Wirtschaftsverbände nirgends aufscheinen müssen, und wir erfahren manchmal erst nach hartnäckigen Recherchen, dass manche Vereine zu fast 100 % durch Förderung von Bund- Land und Gemeinde finanziert werden.


Aus dieser Tabelle ist auch abzuleiten, dass die etablierten Parteien bei der derzeitigen hohen Parteienförderung über die Länder kein Interesse daran haben können, die Länderstruktur unseres Staates und ebenso wenig die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern in Frage zu stellen !

Die Spesenabrechnungen in manchen Vereinen oder “ Instituten “ unterliegen keinerlei Kontrolle, und das wichtigste Anstellungskriterium der hauptberuflichen Mitarbeiter, vorausgesetzt eine gewisse Größe des Vereins, ist meist der Besitz eines passenden Parteibuches, – und wenn diese öffentlich geförderten Vereine einer ihnen nahestehenden Partei auch noch Spenden überweisen oder Mitarbeiterstunden zur Verfügung stellen, dann muss das auf der Empfängerseite nicht registriert, und schon gar nicht dem Rechnungshof gemeldet werden, – eine Spielwiese für indirekte Parteienfinanzierung, ganz abgesehen von Stiftungen, aus denen unkontrolliert Geld in Richtung Parteien fließen kann.

Die fest angestellten Mitarbeiter dieser Vereine werden obendrein von unseren Statistikern den Unselbständigen in der freien Wirtschaft zugerechnet, obwohl ihre Brötchengeber zu fast 100 % von Gebietskörperschaften finanziert werden, und ihre angestellten Mitarbeiter in deren Arbeitszeit für parteipolitische Aktivitäten einsetzen können.

Ganz zu schweigen von der so genannten Parteisteuer der Parlamentarier, die sich auf diese Art für die Entsendung auf ein Freies Mandat dankbar erweisen müssen, – aber das ist nur ein kleiner Anteil an der Parteienfinanzierung.

Die populistische Bewegung der letzten Jahre hat zwar heftig gegen die Höhe der direkten Parteienfinanzierung gewettert, hat aber keinerlei konstruktive Konzepte gegen die “ indirekte “ Parteienfinanzierung angeboten, und daher blieb der Korruption auf allen Ebenen unseres Staates weiterhin die Tür geöffnet, – und die “ sauren Wiesen “ sind nach wie vor nicht trocken gelegt worden.

Unter der Annahme, dass durch “ Entscheidungshilfen „ an politische Parteien in allen drei Verwaltungsebenen, und die darauf folgenden suboptimalen wirtschaftlichen Entscheidungen der Öffentlichen Hand, das BIP jährlich um ein Prozent verringert wird, – unter dieser Annahme ist der volkswirtschaftliche Schaden um ein Vielfaches größer als die derzeitigen Ausgaben für die direkte Parteienförderung. Die Forscher an der Linzer Wirtschaftsuni gehen aber davon aus, dass durch Korruption in Bund, Ländern und Gemeinden das inländische BIP um ein Mehrfaches dieses einen Prozentpunktes verringert wird. Zum anderen werden Beschaffungsvorgänge aller Gebietskörperschaften durch Korruption erheblich verteuert.

Wenn die Österreicher nach dem populistischen Gequatsche seitens FPÖ und BZÖ, mit deren Forderung nach mehr „direkter Demokratie“, ihre sauren Wiesen drainagieren wollen, dann wird das nur über eine Erhöhung der direkten Parteienförderung des Bundes auf ein Promille des BIP bei 75 % Wahlbeteiligung möglich sein, und dies mit den am Seitenanfang aufgezählten Begleitmaßnahmen, – alles andere ist warme Luft.