Gesundheit

Die Zentrumpartei Austria fordert, dass mit der österreichischen Staatsbürgerschaft unmittelbar der Versicherungsschutz in einer zusammengefassten staatlichen Krankenversicherung verbunden wird , – aus verwaltungstechnischen Gründen und als sozialer Kitt zur Stärkung des schwächelnden österreichischen „Wir- Gefühls“.

Für die ärztliche Versorgung allgemein vertritt die Zentrumpartei den Grundsatz, dass die zur freien Berufsausübung in Österreich berechtigte Ärzteschaft den Ort der Niederlassung frei wählen soll. Über die Niederlassungsfreiheit für Ärzte aus der EU wird in der Zentrumpartei noch heftig diskutiert.

Der niedergelassenen Ärzteschaft, sowohl den bisherigen Kassenärzten als auch den Wahlärzten, soll die Möglichkeit offen stehen, ministeriell vorgegebene Honorarsätze für Leistungen innerhalb eines Leistungskataloges mit dem Bezirks- Sanitätsreferat als Außenstelle des Gesundheitsministeriums abzurechnen und nicht mehr mit den vielen Krankenversicherungsträgern, denn im NPL- Schema der Zentrumpartei sind die vielen Krankenversicherungsträger nicht mehr enthalten.

Diese Honorarsätze sollen vom Bodensee bis zum Neusiedler See gleich sein, lediglich in abgelegenen Gebieten könnte ihre Höhe durch geographische Korrekturfaktoren beeinflusst werden, damit sich Ärzte auch in entlegenen Landstrichen niederlassen.

Es soll den Ärzten unbenommen sein, sich mit diesen, jährlich im voraus festgesetzten Honorarsätzen zu begnügen, oder darüber hinaus vom Versicherten einen Eigenbeitrag einzufordern und auch zu inkassieren, – und dies auch von den ASVG– Versicherten.

Im Gegenzug sollte die Rezeptgebühr abgeschafft werden. Die Höhe dieses Eigenbeitrages des Patienten für die ärztliche Leistung soll alleine der Arzt festsetzen, woraus abzuleiten ist, dass Ärzte die Höhe dieser Eigenbeiträge ganz individuell auf ihre Patienten abstimmen können sollen. Darin könnte etwa die Zeitdauer der ärztlichen Konsultation einen Niederschlag finden.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten sollte dabei im Vordergrund stehen und keinesfalls dürfen medizinische Patientendaten an das AMS weitergeleitet oder Diagnosen ins System der SV- Chipkarte eingespeichert werden.

Diese unsinnige Diskussion über ein sehr heikles Thama hat bereits zu einer Störung des Vertrauens der Patienten gegenüber ihren Ärzten geführt. Bezüglich einer Klarstellung in diesem Punkt besteht seitens der Politik dringender Handlungsbedarf.

Durch die Abkehr von der bisherigen Art des Kassensystems würde in der Sichtweise der Zentrumpartei die medizinische Basisversorgung der Bevölkerung nicht von heute auf morgen verbessert, jedoch entwicklungsfähig werden, was bei den derzeitigen geschützten Arbeitsbereichen der Kassenärzte weniger gegeben zu sein scheint, – dies vor allem in Hinblick auf die zahlreichen Psychosomatosen.

Die niedergelassene Ärzteschaft soll bei Erkrankung von unselbständig und selbständig Erwerbstätigen ausschließlich die Gesundung ihrer Patienten im Auge haben und dafür muss sie von sozialpolitischer Verwaltungstätigkeit befreit werden.

Die österreichische Bevölkerung sollte ihr eigenes Interesse an der Erhaltung ihrer Gesundheit stärken und die damit verbundene langfristige berufliche Leistungsfähigkeit und ein gesundes Altern im Auge haben. Ausschließlich dafür sollen Ärzte mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Die “ Pförtnerfunktion “ für den Eintritt in die Krankenhäuser sollte zu den niedergelassenen Allgemeinmedizinern, den Hausärzten zurückgeführt werden, und ebenso die Zuweisung zu den Fachärzten.

Die derzeitige Möglichkeit des e-card- (s)hoping erweist sich bereits nach einigen Monaten

als kostentreibender gesundheitspolitischer Unsinn.

Dem aufmerksamen Leser des gesamten Programmes der Zentrumpartei ist sicherlich nicht entgangen, dass die Krankenversicherungsbeiträge nach dem NPLRA- Konzept nicht mehr den Sozialversicherungsträgern sondern zuerst dem Finanzministerium zufließen würden, nicht mehr extra dargestellt, sondern in der Gesamtsumme der Lostlast enthalten.

Die ZPA sieht die Transferierung dieser Beträge in das Gesundheitsministerium vor, in der gleichen Höhe, wie sie derzeit durch die Krankenversicherungen eingehoben werden, – eine zukünftige Koppelung dieser Zahlengroße an das Bruttoinlandsprodukt wäre zu diskutieren. Die Zentrumpartei geht von einer Gesamtgröße von 20 Mrd Euro jährlich aus, die sich heute aus 12,8 Mrd Krankenversicherungsbeiträgen und 7,2 Mrd aus Steueraufkommen und Rezeptgebühren zusammensetzen. ( Link zur Übersicht )

Im Gesundheitsressort sollte sich eine Sektion ausschließlich mit dem Transfer an die niedergelassenen Ärzte befassen und dieser Transfer könnte über die Sanitätsreferate in den Bezirken erfolgen, – zwei weitere Sektionen wären für den stationären Bereich und für die Medikamente und Heilbehelfe zuständig.

Dieser Grundgedanke wird die Angestellten– Gewerkschaft und die darin vertretenen Angestellten der Sozialversicherungsträger nicht sonderlich erfreuen. Bedenkt man, dass etwa zwei Drittel der Beschäftigten der Sozialversicherungsträger mit krankheitsbezogenen Transferzahlungen beschäftigt sind, dann bedeutet das ZPA- Konzept die Kündigung von einigen Tausend Mitarbeitern in dieser Vereinigung, – aus dem einfachen Grund, weil diesem Bereich nicht mehr die Beiträge aus Beschäftigungs- verhältnissen zufließen würden?

Also, geschätzte Sozialdemokraten, was ist Euch lieber ? 

Die Beschäftigung dieser tausenden Angestellten in einem der nach wie vor roten bürokratischen Hinterhöfe oder die Festigung von einigen tausenden Arbeitsverhältnissen in der Privatwirtschaft, wie sie durch das NPLRA– Schema der Zentrumpartei und der damit verbundenen Lenkung der Krankenversicherungsbeiträge ins Finanzressort und von dort ins Gesundheitsresort erfolgen würde

Die genannte Sektion im Gesundheitsministerium soll nur aus einer Hundertschaft von Mitarbeitern bestehen und vorwiegend mit statistischer Auswertung und Kontrolle der Bezirksstellen beschäftigt sein, von denen die Überweisungen der staatlich finanzierten Honorarsätze an die niedergelassenen Ärzte erfolgen könnte. Die Anzahl der damit befassten Mitarbeiter in den Sanitätsreferaten der Bezirke sollte im gesamten Bundesgebiet den dreistelligen Bereich nur unwesentlich übersteigen.

Eine weitere grundsätzliche Änderung des Gesundheitswesen ergibt sich im Konzept der Zentrumpartei aus der geforderten Verfassungsänderung mit Auflösung der Bundesländer und Zusammenführung der Gemeinden auf Bezirksebene.

Damit würden diese auch nicht mehr als Eigentümer und Betreiber von Krankenanstalten dienen können. Die ZPA fordert den Eigentumsübertrag von Krankenanstalten der Länder und Gemeinden an den Bund, und dies würde auch eine Übernahme der Kreditverbindlichkeiten durch den Bund bedeuten, für jene Schuldenstände, die von unverantwortlichen Landespolitikern in den ausgelagerten Betreibergesellschaften verursacht wurden.

Eine Sektion im Gesundheitsministerium soll damit betraut werden, das Aufgabenprofil für jede Krankenanstalt im Bundesgebiet zu definieren, und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen, und dies mit etwa einer Hundertschaft von hochqualifizierten Mitarbeitern.

Jede Krankenanstalt soll einen Direktor als Krankenhausreferent zugeteilt bekommen, der mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln die ministeriell definierten Aufgaben erfüllen soll, und dabei Freiheit bei der Auswahl seiner Mitarbeiter und Freiheit bei der Gestaltung von organisatorischen und baulichen Strukturen haben soll.
Die Beiträge an die Unfallversicherung würden im Konzept der Zentrumpartei nicht mehr extra ausgewiesen werden, sondern wären nach dem NPL- Schema in der Lohnsteuer ( LOST ) enthalten. Die Krankenhäuser der Unfallversicherungsanstalt müssten an den Bund übertragen werden, der sie ins bundesweite Gesamtkonzept der stationären Versorgung zu integrieren hätte.

Die unterschiedliche organisatorische Zuordnung eines Knochenbruches als Folge eines Arbeitsunfalles oder als Folge eines Unfalles im Privatleben erscheint der Zentrumpartei als nicht mehr zeitgemäß, denn in beiden Fällen ist das Ziel die Wiederherstellung der ungestörten Gesundheit.

Die Zentrumpartei fordert darüber hinaus die Beendigung der Rezeptgebühr sowie die Streichung des Selbstbehaltes für Heilbehelfe,

– denn nach Reduzierung der innerstaatlichen Verwaltung auf zwei Ebenen würden die Mittel für die medizinische Vollversorgung der Bevölkerung aus Steuermitteln gegeben sein, lediglich ein geringer Eigenbeitrag der Patienten in den Praxen der niedergelassenen Ärzteschaft ist für die Zentrumpartei vertretbar, – und dies auch für die ASVG- Versicherten.

Im Gegenzug könnte die Rezeptgebühr abgeschafft werden.